Herbstsynoden: Berichte und Beschlüsse

Nachricht 22. November 2019

Meldungen aus Oldenburg, Braunschwerig/Goslar, Bückeburg, Leer/Emden

Herbsttagung der Synode der oldenburgischen Kirche

Die 48. Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg hat auf ihrer Tagung vom 21. bis 22. November im Evangelischen Bildungshaus Rastede für das Haushaltsjahr 2020 einen ausgeglichenen Haushalt in Höhe von rund 96,9 Millionen Euro beschlossen. Der Haushalt liegt um rund drei Millionen Euro höher als im Vorjahr, was vor allem der guten Entwicklung bei den Einnahmen aus der Kirchensteuer zu verdanken sei, so Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis als Leiterin des Dezernats für Recht und Finanzen. 

Synode beschließt Innovationsfonds

Die Synodalen beschlossen weiterhin die Einrichtung eines Innovationsfonds mit einem Volumen von 500.000 Euro zur Förderung innovativer Projekte in der oldenburgischen Kirche. Sofern erforderlich und möglich soll zukünftig bis zu 15 Prozent der Haushaltsüberschüsse der oldenburgischen Kirche zur Aufstockung der des Innovationsfonds auf max. 500.000 Euro verwendet werden. 

Oldenburgische Kirche unterstützt Flüchtlingsschiff

In seinem ersten Bischofsbericht vor der Synode betonte Bischof Thomas Adomeit, dass er viele gelingende Projekte und Veranstaltungen in den Gemeinden, in den Kirchenkreisen, in den Gremien, im übergemeindlichen Dienst erlebe. In Bezug auf die Pfarrämter sei es wichtig, so Adomeit, „dass wir uns Gedanken über das Profil unserer Gemeinden, Werke und Einrichtungen“ machen. Der Fachkräftemangel auch im theologischen Bereich werde dazu führen, dass sich am Ende drei Gemeinden um eine Pfarrerin, einen Pfarrer bewerben – und nicht mehr umgekehrt. Dieser Paradigmenwechsel müsse auch vor Ort gestaltet werden. 

Adomeit forderte, dass der Einsatz für den Frieden oben auf der Tagesordnung stehen müsse. Frieden sei in Deutschland scheinbar sehr selbstverständlich, Frieden sei aber kein Selbstläufer. Vielmehr sei die ganze Gesellschaft gefragt, dieses höchste Gut zu schützen. Dieses bewusst zu machen, Schritte auf diesem Weg zu gehen, sei Aufgabe auch der Kirchen. 

Adomeit berichtete, dass der Oberkirchenrat beschlossen habe, das von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) initiierte gesellschaftliche Aktionsbündnis „United 4 Rescue – Gemeinsam Retten“ zur Unterstützung der zivilen Seenotrettung und den Kauf eines zusätzlichen Rettungsschiffes mit 20.000 Euro zu unterstütze. Auch wenn ein zusätzliches Schiff ein politisches Signal sei: „Jedes einzelne gerettete Leben ist ein toter Mensch weniger.“ Menschen in Seenot müssten gerettet werden, so Adomeit, das sei nicht verhandelbar. „Und aus christlicher Sicht unterstreiche ich das: Jedes Menschenleben ist unendlich wertvoll.“

Synode begrüßt Initiative zum Flüchtlingsschiff

Die Synodalen begrüßten die EKD-Initiative zur Gründung des gesellschaftlichen Bündnisses „United 4 Rescue – Gemeinsam Retten“. Menschen in Seenot müssten gerettet werden, dies sei gerade vor dem Hintergrund des christlichen Menschenbildes eine nicht verhandelbare Verpflichtung, so die Synode. 

Weiterhin unterstützten die Synodalen den Aufruf von Bischof Thomas Adomeit und ermutigte alle Kirchengemeinden, Kirchenkreise, Werke und Einrichtungen der oldenburgischen Kirche, sich diesem Bündnis anzuschließen. Die Synode begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des Kollegiums des Oberkirchenrates der oldenburgischen Kirche, dem Bündnis zur zivilen Seenotrettung im Mittelmeer 20.000 Euro für die Anschaffung eines zusätzlichen Rettungsschiffes zur Verfügung zu stellen.

Kirchliche Kultur der Konfliktfähigkeit fördern

Die Synode der oldenburgischen Kirche hat sich den Kundgebungstext der EKD-Synode vom November 2019 „Kirche auf dem Weg der Gerechtigkeit und des Friedens“ als Richtschnur für ihre weitere Arbeit ausdrücklich zu eigen gemacht. Weiterhin beauftragte sie den Oberkirchenrat, die Einrichtung eines Friedensortes innerhalb der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg zu prüfen.

Darüber hinaus eine kirchliche Kultur der Konfliktfähigkeit gefördert werden. Hierzu sollen regelmäßig Fortbildungen im Bereich gewaltfreier Kommunikation angeboten werden, um eine Kultur der Fehlerfreundlichkeit und des angstfreien Umgangs mit Konflikten insbesondere in den Leitungsgremien zu fördern, um innerhalb der Kirche eine Kultur der Konfliktfähigkeit zu fördern. Auch soll mit den Bildungseinrichtungen beraten werden, wie die Inhalte der konstruktiven Konfliktbearbeitung und der Praxis aktive Gewaltfreiheit in ihren Konzeptionen verankert und Bestandteil regelmäßiger Veranstaltungen sein können.

Der Oberkirchenrat und der Gemeinsame Kirchenausschuss soll Verantwortliche in Politik und Gesellschaft regelmäßig zu Gesprächen einladen und dabei die Themen Frieden und Konfliktbewältigung auf die Tagesordnung setzen. Ziel sei unter anderem, dass in Deutschland hergestellte Kriegs- und Kleinwaffen nur unter besonderen Voraussetzungen exportiert werden dürfen, in der Regel an Bündnispartner, die sie nicht aggressiv nach innen oder außen einsetzen.

Rahmenpfarrstellenplan 2030

Nach eingehender Diskussion beschloss die Synode, dass neben den auf der 10. Tagung der 48. Synode vordringlich für gemeindliche Aufgaben beschlossenen 145,5 Pfarrstellen (einschließlich der Stellenanteile für die Kreispfarrämter) im Jahr 2030 27,5 Pfarrstellen mit allgemeinem kirchlichen Auftrag zur Verfügung stehen sollen. Diese Stellen unterteilen sich in sieben Pfarrstellen mit allgemeinem kirchlichen Auftrag in der Kirchenleitung sowie 20,5 Pfarrstellen mit allgemeinem kirchlichen Auftrag mit regionalem Bezug und für den Gesamtbereich der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg. Letztere sind diesen Arbeitsbereichen zugeordnet: Seelsorge in Kliniken für Erwachsenenmedizin, für Kinder- und Jugendmedizin, für Psychiatrie und Rehabilitation, Schulpfarrstellen (Pfarrstellen zur Erteilung evangelischen Religionsunterrichtes), Leitung des Evangelischen Bildungszentrums Rastede, Seelsorge in Justizvollzugsanstalten, Polizeiseelsorge, Gehörlosen- und Schwerhörigenseelsorge, Studierendenseelsorge, Leitung der Gemeindeberatung, Leitung der Arbeitsstelle für Religionspädagogik, konzeptionelle Konfirmandenarbeit, Ethik- und Weltanschauungsfragen, Leitung des Landesjugendpfarramtes.

Von diesen 20,5 Pfarrstellen mit allgemeinem kirchlichen Auftrag mit regionalem Bezug und für den Gesamtbereich der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg stehen bis zu drei Pfarrstellen für die Bereiche Telefonseelsorge, Kirche im Tourismus, Seemannsmission sowie weitere Arbeitsfelder zur Verfügung. Jede Pfarrstelle mit einem allgemeinen kirchlichen Auftrag soll für einen befristeten Zeitraum besetzt werden.

In ihrer Einbringungsrede zum Rahmenpfarrstellenplan 2030 warnte Oberkirchenrätin Gudrun Mawick davor, dass trotz aller Werbungsbemühungen die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg 2030 voraussichtlich keine 173 Pfarrerinnen und Pfarrer werde einstellen können. So müsse generell gesehen werden, dass auch andere Berufsgruppen zukünftig mehr Aufgaben im Verkündigungsdienst wahrnehmen. In jedem Fall sollten demnächst auch in der oldenburgischen Kirche multiprofessionelle Modelle erprobt werden. Etliche Tätigkeiten, die im Rahmenpfarrstellenplan genannt seien, könnten z.B. auch von Diakonen oder Gemeindepädagoginnen wahrgenommen werden. Der Rahmenpfarrstellenplan soll von der Synode nach sechs Jahren überprüft.

Erprobungsphase reformierter Gemeinde in Oldenburg verlängert

Christinnen und Christen aus reformierter Tradition hätten den Wunsch geäußert, Gottesdienste und Gemeindeleben auf ihre Weise gestalten zu wollen, berichtete Bischof Thomas Adomeit.

In einer 5-jährigen Erprobungsphase fänden seit 2014 in der Garnisonkirche in Oldenburg Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen der Evangelisch-reformierten Kirche statt. Die Synode verlängert die Erprobungszeit für das Projekt „Reformiert in Oldenburg“ um drei Jahre bis Ende des Jahres 2022.

Konföderationsvertrag soll fortgesetzt werden

Die Synode der oldenburgischen Kirche hat sich dafür ausgesprochen, die Zusammenarbeit der evangelischen Kirchen in Niedersachsen nach dem Konföderationsvertrag fortzusetzen. Die Zusammenarbeit der Konföderation sei in den letzten Jahren immer enger geworden und habe sich vertrauensvoll entwickelt. Mit dem Ziel engerer Zusammenarbeit sollen gemeinsame Arbeitsfelder identifiziert und weiterentwickelt werden, so Bischof Thomas Adomeit auf der Synodentagung.

Neufassung des bestehenden Kirchengesetzes über die Rechtsstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Anlässlich der Neufassung der Richtlinie über kirchliche Anforderungen der beruflichen Mitarbeit in EKD und ihrer Diakonie durch den EKD-Rat hat die Synode der oldenburgischen Kirche die Regelungen aus der Loyalitätsrichtlinie der EKD übernommen. Es wird daran festgehalten, dass Arbeitsplätze grundsätzlich mit evangelischen Christinnen und Christen besetzt werden sollen. Damit bleibt das bisherige Regel-Ausnahme-Prinzip erhalten.

Arbeitsplätze, die nicht schwerpunktmäßig zu den Bereichen Verkündigung, Seelsorge und evangelische Bildung gehören, sollen stärker zugunsten von Christinnen und Christen aus anderen Kirchen geöffnet werden. Darüber hinaus sollen Arbeitsplätze auch stärker zugunsten von Menschen geöffnet werden, die keiner christlichen Kirche angehören.

Weiterhin seien aber alle Mitarbeitenden, unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit, verpflichtet, sich loyal gegenüber der evangelischen Kirche zu verhalten, erläuterte Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis in ihrer Einbringungsrede.

Mit Blick auf das Kirchengesetz zur Neuordnung des Mitarbeitervertretungsrechts und der Gerichtsbarkeit in mitarbeitervertretungsrechtlichen Streitigkeiten wurde von der Synode beschlossen, das Mitarbeitervertretungsrecht der EKD in seiner jüngsten Fassung zu übernehmen. 

Intensiv an inhaltlichen Themen gearbeitet

In einem Rückblick auf die letzte Legislaturperiode betonte Synodenpräsidentin Sabine Blütchen, dass die 48. Synode in den vergangenen sechs Jahren intensiv an inhaltlichen Themen gearbeitet habe. Hierzu zählten vor allem die Jahresthemen wie Frieden und Auftrag der Kirche, aber auch die Beratungen zur Ehe für alle. Dabei habe die Synode stets sehr engagiert und mit großer Ernsthaftigkeit diskutiert, so Blütchen. „Immer gab es selbst bei schwierigen Diskussionen Annäherungen, wie z.B. beim Maßnahmenkatalog oder der Haushaltsstabilisierung.“ Auch sei es ungewöhnlich gewesen, dass in der Legislaturperiode ein neuer Bischof und zwei neue Oberkirchenrätinnen gewählt werden mussten. Stets habe die Synode dabei einen guten Weg gefunden, betonte Synodenpräsidentin Blütchen.

49. Synode konstituiert sich im Januar 2020

Die 49. Synode wird am 18. Januar 2020 zu ihrer konstituierenden Sitzung in der St.-Lamberti-Kirche in Oldenburg zusammen kommen. Ihre erste Tagung wird die neue Synode vom 14. bis 16. Mai 2020 im Evangelischen Bildungshaus Rastede absolvieren.

Weitere Informationen und Beschlüsse sowie Fotos zur Synodentagung finden Sie unter: https://www.kirche-oldenburg.de/nc/kirche-gemeinden/synode/1248-synode.html
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Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig
Neue Pfarrer willkommen - Landeskirche Braunschweig setzt Einstellungsprogramm bis 2030 fort

Goslar. Die Landeskirche Braunschweig setzt ihr Einstellungsprogramm für Pfarrerinnen und Pfarrer bis zum Jahr 2030 fort. Das hat die Landessynode am Samstag, 23. November, in Goslar beschlossen. Grundlage war eine Evaluation, die Oberlandeskirchenrat Dr. Mayer vorstellte. Angesichts einer positiven Kirchensteuerentwicklung könnten im Jahr 2030 sogar 32 Personen mehr im Pfarrdienst sein als bisher angenommen. Damit gehe insbesondere das Signal an Theologiestudierende, dass sie weiter unverändert in der Landeskirche willkommen seien.

Das Einstellungsprogramm war von der Landessynode im November 2015 beschlossen worden. Danach sollen bis zum Jahr 2020 zusätzlich 36 und bis zum Jahr 2030 weitere 48 Pfarrpersonen zusätzlich eingestellt werden. Ziel ist es, eine zu erwartende Pensionierungswelle ab Mitte der 2020er Jahre abzumildern. 

Kirche plant Zukunftsprozess - Landessynode gibt Konzept für neue strategische Ausrichtung in Auftrag

Goslar. Die braunschweigische Landessynode hat einen Zukunftsprozess angestoßen, der Leitlinien für die Kirche angesichts grundlegender Veränderungen entwickeln soll. Sie hat am Freitag, 22. November, in Goslar eine Arbeitsgruppe „Strategie und Konzept“ gebeten, Auftrag und Inhalte, Ausrichtung, Ziele und Formen der kirchlichen Arbeit grundsätzlicher als bisher zu durchdenken, um daraus personalstrategische Konsequenzen ziehen zu können.

Anlass war eine Diskussion um die Profilierung allgemeinkirchlicher Pfarrstellen, die bis zum Jahr 2020 auf 28 reduziert werden sollen. Entsprechende Pläne der Kirchenregierung hatten in der Landessynode zu kritischen Rückfragen geführt, welche Stellen in Zukunft Bestand haben sollten.

Landeskirchenrat Jörg Willenbockel betonte in einem Bericht über die Konzeption für die allgemeinkirchlichen Stellen, ein Zukunftsprozess sei sinnvoll, um einen neuen strategischen Rahmen für die gesamte künftige kirchliche Arbeit zu gewinnen. Auch Landesbischof Dr. Christoph Meyns forderte eine inhaltliche-theologische Neuorientierung. Kirchen- und Gemeindebilder müssten kritisch überprüft werden. Ein weiterer bloßer Umbau von Strukturen reiche nicht mehr aus.

Wie der Zukunftsprozess gestaltet werden kann, soll die Arbeitsgruppe „Strategie und Konzept“ der Landessynode im Mai 2020 erläutern. Konkrete Ergebnisse sollen dann im November 2021 vorliegen. 

Gespräche ohne Lösung - Moratorium beim Ausbau des Theologischen Zentrums in Braunschweig

Goslar. Das Theologische Zentrum in Braunschweig kann bis auf weiteres nicht ausgebaut und neugestaltet werden. Darüber informierten Oberlandeskirchenrat Dr. Jörg Mayer und Oberlandeskirchenrat Thomas Hofer die braunschweigische Landessynode am 22. November in Goslar. Die Gespräche der Landeskirche mit dem Kirchenverband Braunschweig und der Kirchengemeinde St. Ulrici Brüdern seien zu keinem positiven Ergebnis gekommen.

Weder eine Neuordnung der Eigentumsverhältnisse noch eine Neuverhandlung bestehender Verträge seien erreichbar gewesen, so Mayer. Sinnvoll sei deswegen ein „Moratorium“, ein Aufschub, bis eventuell neue Konstellationen Lösungen möglich machen. Außerdem soll mit dem Kirchenverband über eine „kleine Lösung“ weiterverhandelt werden.

Oberlandeskirchenrat Hofer wies darauf hin, dass eine neue Konzeption zur stärkeren Kooperation der Bildungseinrichtungen in der Landeskirche entstanden sei. Nun müsse man überlegen, wie diese Konzeption unter den bestehenden Bedingungen weiterverfolgt werden könne.

Landesbischof Dr. Christoph Meyns bedauerte, dass die Gespräche mit dem Stadtkirchenverband und der Gemeinde keine Übereinkunft ermöglicht hätten. Das Theologische Zentrum befinde sich an einem „Identitäts- und Ursprungsort“ der Landeskirche. Allerdings seien die Rechte von Kirchengemeinden zu respektieren. Deswegen gehe es weiter darum, „mit Leidenschaft und Augenmaß dicke Bretter zu bohren“. 

Neues Mitarbeitervertretungsrecht - Synode öffnet Mitwirkung für nichtchristliche Beschäftigte in der MAV

Goslar. Um die Vertretung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kirche gegenüber ihrem Dienstgeber zu verbessern hat die braunschweigische Landessynode am Freitag, 22. November, ein neues Kirchengesetz beschlossen. Es betrifft rund 4000 beruflich Beschäftigte innerhalb der Landeskirche. Insbesondere die Arbeit der Mitarbeitervertretungen soll professionalisiert werden.

Heftige Auseinandersetzungen gab es in der Frage, ob Personen in einer Mitarbeitervertretung Mitglied einer christlichen Kirche sein müssen. Durch Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes im Jahr 2018 sind die Kirchen verpflichtet, auch Mitarbeitende zu beschäftigen, die einer anderen oder keiner Religion angehören, soweit ihr Dienst nicht als verkündigungsnah gilt. Hintergrund dafür ist es, die Diskriminierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu vermeiden.

Vor diesem Hintergrund plädierten insbesondere der Rechtsausschuss und der Gemeindeausschuss der Synode dafür, auch die Wahl nichtchristlicher Beschäftigter in Mitarbeitervertretungen zu ermöglichen, um nicht Mitarbeitende zweiter Klasse zu schaffen. Auch Synodenpräsident Dr. Peter Abramowski, Jurist und Arbeitsrechtler, warnte davor, nichtchristliche Mitarbeitende durch Ausschluss aus Mitarbeitervertretungen zu diskriminieren. Hier gehe es um organisatorische und soziale Angelegenheiten, nicht um Bekenntnisfragen.

Dagegen hatte die Kirchenregierung die Auffassung vertreten, nur Mitglieder einer christlichen Kirche könnten einen Platz in der Mitarbeitervertretung wahrnehmen. Mitarbeitervertretungen hätten Anteil an der Leitung von Kirche, weshalb nur Christen dort mitwirken dürften. Das Ergebnis der Abstimmung war Ausdruck der kontroversen Debatte: 21 Synodale stimmten für die Öffnung der Mitarbeitervertretungen für nichtchristliche Beschäftigte, 17 dagegen, ein Synodenmitglied enthielt sich. 

Neues Haushaltsgesetz beschlossen - Landessynode bereitet Einführung der Erweiterten Kameralistik vor

Goslar. Die braunschweigische Landessynode hat am 22. November in Goslar ein neues Kirchengesetz über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen beschlossen. Es schafft die rechtlichen Grundlagen für die Einführung eines neuen, modernen Finanzsystems, der Erweiterten Kameralistik. Damit sollen die kirchlichen Finanzen dem kaufmännischen Rechnungswesen angepasst werden. Mit der Folge, dass in den Haushalten nicht mehr nur Einnahmen und Ausgaben abgebildet werden, sondern auch der Wertezuwachs und Werteverzehr. Außerdem soll eine Bilanz Auskunft über das kirchliche Vermögen geben. Eine Eröffnungsbilanz ist für den 1. Januar 2021 geplant.

Ziel der Reform sei eine transparentere Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse nach innen und außen, sagte Oberlandeskirchenrat Dr. Jörg Mayer, Finanzreferent der Landeskirche. Es gehe vor allem um die Ruhegehaltsverpflichtungen für Pfarrerinnen und Pfarrer sowie die Substanzerhaltung von rund 1500 Gebäuden in der Landeskirche. Auf der Basis von ermittelten Werten könne der Substanzverlust in Form von Abschreibungen errechnet werden, um entsprechende Zuführungen an eine Substanzerhaltungsrücklage vorzunehmen.

Auch Sebastian Ebel, Vorsitzender des Finanzausschusses, betonte die Bedeutung des neuen Finanzsystems. Damit könne die Kirche „systematisch Vorsorge betreiben“ und präzise Kenntnisse über ihr Vermögen und ihre Verpflichtungen erhalten. Dadurch entstehe eine bessere Grundlage für Finanzentscheidungen. Außerdem könnten die wirtschaftlichen Verhältnisse der Kirche besser öffentlich kommuniziert werden.

Oberlandeskirchenrat Mayer wies darauf hin, dass die Einführung der Erweiterten Kameralistik zunächst nur für die Landeskirche im engeren Sinne geplant sei. Das Gesetz sehe vor, dass die Kirchengemeinden bis auf weiteres von den Neuerungen ausgenommen seien. Insbesondere aus den Gemeinden waren Sorgen geäußert worden, dass diese durch das neue System und die darin notwendigen Rückstellungen finanziell überfordert werden könnten. 

Positive Zusammenarbeit - Synode würdigt Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen

Goslar. Die braunschweigische Landessynode hat ein positives Fazit der jüngsten Zusammenarbeit der evangelischen Kirchen in Niedersachsen gezogen. Sie folgte damit einem Bericht von Landesbischof Dr. Christoph Meyns über eine Evaluation der Konföderation. Diese habe ergeben, dass der seit 2015 geltende Konföderationsvertrag eine gute Grundlage sei, die Kooperation der Kirchen weiter zu vertiefen.

Allerdings, so der Landesbischof, sei auch Bedarf für Veränderungen festgestellt worden: zum Beispiel bei der Gestaltung gemeinsamer Rechtssetzungsverfahren oder der Beteiligung der Landessynoden an der Arbeit der Konföderation.

Vor diesem Hintergrund hat die Landessynode den Beschluss gefasst, den Konföderationsvertrag nicht zu kündigen, sondern weiterzuentwickeln. Sie hat allerdings darum gebeten, über Änderungen des Vertrags kontinuierlich informiert zu werden. Offiziell endet dessen Laufzeit erst Ende 2023. Die Landeskirchen hatten sich verpflichtet, rechtzeitig zu prüfen, in wie weit er eine erfolgreiche Zusammenarbeit gewährleistet. 

Christliches Menschenbild bewahren - Landessynode beschließt Kundgebung gegen völkischen Nationalismus

Goslar. Die braunschweigische Landessynode zeigt sich besorgt über Rechtsextremismus in Politik und Gesellschaft. Völkischer Nationalismus finde zunehmend Widerhall und biete den geistigen Nährboden für Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus. Diese Positionen seien mit dem christlichen Menschenbild nicht zu vereinen, heißt es in einer Kundgebung, die das Kirchenparlament am 22. November in Goslar verabschiedet hat. Zu einem christlichen Leitbild gehörten vielmehr Gastfreundschaft und Mitmenschlichkeit.

Beunruhigt ist die Landessynode über die Entwicklung der AfD, die ihren Bundesparteitag am 30. November und 1. Dezember in Braunschweig veranstaltet. In Äußerungen führender Vertreter entferne sich die Partei von den Grundlagen unserer Demokratie. Vor diesem Hintergrund unterstützt die Landessynode friedliche Proteste und ruft alle Gemeinden und kirchlichen Akteure auf, ihrer Mitverantwortung für Staat und Gesellschaft in geeigneter Weise Ausdruck zu verleihen.

Noch immer sitze der Schock über den Anschlag auf die Synagoge von Halle tief. Er zeige, wie sehr der Antisemitismus nach wie vor ein gefährliches Erbe unserer Kultur darstelle. „Es erfüllt uns mit Scham, dass jüdische Bürgerinnen und Bürger in unserem Land um Leib und Leben fürchten müssen und die jüdischen Gemeinden ihre Gottesdienste nicht ohne Angst vor Angriffen feiern können.“

Außerdem bittet die Synode alle Menschen, der Verrohung von Kommunikation insbesondere in den sozialen Medien entgegenzuwirken und der Wahrheit die Ehre zu geben. Populismus und Schmähungen sowie Hass und Hetze dürften Menschen nicht beschädigen und das zivilisierte Miteinander untergraben.

Kundgebung im Wortlaut 

Medienkommunikation ausbauen - Landessynode nimmt Ergebnisse eines Beratungsprozesses entgegen

Goslar. Die Landeskirche Braunschweig sollte ihre medienvermittelte Kommunikation weiter ausbauen und profilieren. Das empfiehlt eine Studie der Kommunikationsberatung „aserto“ (Hannover), die Professor Dr. Lars Harden der Landessynode am Donnerstag, 21. November, in Goslar vorgestellt hat. In der Kommunikation nach außen seien vor allem eine stärkere Identifizierung von Zielgruppen sowie eine stärkere inhaltliche Positionierung der Kirche notwendig. Vor allem junge und der Kirche weniger verbundene Menschen sollten gezielter angesprochen werden. Nach innen müsse unter anderem eine bessere Vernetzung der kirchlichen Akteure sowie mehr Service gegenüber den Mitarbeitenden angestrebt werden.

Dabei, so Harden, sollten die neuen Möglichkeiten der Digitalisierung und der sozialen Medien offensiv genutzt werden. Außerdem müsse die Landeskirche bereit sein, mehr Ressourcen für die medienvermittelte Kommunikation zur Verfügung zu stellen. Anderenfalls verliere sie den Anschluss an den dynamischen gesellschaftlichen Wandel. Die derzeitige finanzielle und personelle Ausstattung im Bereich Kommunikation und Medien sei zu gering.

Nach einer umfangreichen und intensiven Debatte hat die Landessynode auf Vorschlag des Medienausschusses die Pressestelle, das Landeskirchenamt und die Kirchenregierung gebeten, bis Mai 2020 auf der Grundlage der Studie ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten. Auf diese Weise, so der Vorsitzende des Medienausschusses Thomas Möbius, könnten finanzrelevante Vorschläge in die Aufstellung des nächsten landeskirchlichen Haushalts für die Jahre 2021 und 2022 einfließen.

Die Studie zur Weiterentwicklung der medienvermittelten Kommunikation in der Landeskirche war in den vergangenen Monaten in einem breit angelegten Prozess entstanden. Beteiligt waren Medienexperten sowie kirchliche Akteure auf allen Ebenen unter Beteiligung der Propsteien und Gemeinden. 

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Schaumburg-Lippe: Bischof Manzke warnt Kirche vor gesellschaftlichem Rückzug 

Kirchenparlament strebt öffentliche Segnung homosexueller Paare an

Bückeburg (epd). Die Synode der schaumburg-lippischen Landeskirche strebt eine öffentliche Segnung für gleichgeschlechtliche Paare an. Das evangelische Kirchenparlament beauftragte am Wochenende in Bückeburg einstimmig eine Arbeitsgruppe, die entsprechenden Schritte vorzubereiten. Offen ist noch, ob die Segenshandlung einer Trauung gleichgestellt oder von ihr unterschieden wird. Bisher sind Segnungen homosexueller Paare in der Landeskirche nur im persönlichen Rahmen möglich, nicht aber in einem Gottesdienst mit Glockengeläut.

Die Synode hatte 2017 nach dem Beschluss des Bundestags zur "Ehe für alle" einen Beratungsprozess darüber gestartet, wie die Landeskirche künftig mit dieser Frage umgehen will. Im Herbst 2020 soll endgültig über die neue Regelung entschieden werden. Zuvor sollen die Gemeinden der Landeskirche um Stellung gebeten werden. Die Segnung homosexueller Paare ist unter den 20 evangelischen Landeskirchen in Deutschland unterschiedlich geregelt. In vielen Kirchen werden sie vor dem Traualtar inzwischen genauso behandelt wie Paare von Mann und Frau.

Das Kirchenparlament beschloss zugleich den Haushaltsplan für die beiden nächsten Jahre. Er sieht für 2020 ein Volumen von 13,2 Millionen vor und steigt damit gegenüber den Vorjahren leicht an. Für 2021 ist ein leichter Rückgang auf 13,1 Millionen Euro eingeplant. Der Etat für 2018 schloss mit einem Plus von rund 600.000 Euro. "Der Haushalt ist gut aufgestellt", bilanzierte der Präsident des Landeskirchenamtes, Christian Frehrking. Die Einnahmen aus der Kirchensteuer seien aufgrund der guten wirtschaftlichen Gesamtlage zuletzt gestiegen.

Einstimmig sprachen sich die Delegierten dafür aus, die Zusammenarbeit in der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen fortzusetzen und weiterzuentwickeln. Der Synode lag eine Evaluation dazu vor. Die Kirchen von Braunschweig, Hannover, Oldenburg, Schaumburg-Lippe sowie die Evangelisch-reformierte Kirche hatten sich 2015 verpflichtet, zu prüfen, inwieweit eine erfolgreiche Kooperation gewährleistet sei. Zur schaumburg-lippischen Landeskirche gehören rund 49.500 Mitglieder im nördlichen Landkreis Schaumburg.

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Bischof Manzke warnt Kirche vor gesellschaftlichem Rückzug

Bückeburg (epd). Der schaumburg-lippische Landesbischof Karl-Hinrich Manzke hat die Kirchen vor einem gesellschaftlichen Rückzug gewarnt. "Der Rückzug hinter Kirchenmauern mit der Behauptung, dass hier die Rechtgläubigen sind und draußen die weltlich Denkenden ist ein unzureichendes Konzept", sagte Manzke am Wochenende vor der evangelischen Synode in Bückeburg. Das entspreche nicht dem Erbe des Protestantismus. Manzke warb dafür, mit allen gesellschaftlichen Gruppen zusammenzuarbeiten. Dies geschehe in der Landeskirche Schaumburg-Lippe auf vielfältige Weise.

Besonders hob der Bischof die Zusammenarbeit mit Landwirtschaft und Handwerk hervor. "Die jungen Handwerker zu begleiten, ist eine sehr vornehme Aufgabe, da sollten wir fantasievoll dranbleiben", sagte Manzke. "Denn die jungen Handwerker bleiben in unserer Region."

Er habe mit Freude feststellen können, dass das Christentum auch in gesellschaftlichen Zusammenhängen aktiv vorkomme, sagte Manzke laut Redemanuskript. "Außerhalb der Kirche ist der christliche Glaube sehr lebendig in Schaumburg - manchmal mindestens so lebendig wie innerhalb der Kirchenmauern."

Als größte Konfession in der Region komme der Kirche auch die Aufgabe zu, den interreligiösen Dialog zu organisieren, betonte der Bischof. Dies geschehe etwa am Vorabend des Reformationstages (31. Oktober). Vertreter der jüdischen Gemeinden sowie der Muslime, Aleviten und Jesiden seien dann gemeinsam bei Veranstaltungen der Landeskirche präsent. "Da ist viel Vertrauen aufgebaut worden."

Zur Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe gehören rund 52.000 Mitglieder im nördlichen Landkreis Schaumburg.

epd lnb mig mil 

Der Bischofsbericht zum Nachlesen:
https://www.landeskirche-schaumburg-lippe.de/service/presse/pressemeldung-lesen/synoden-bericht-landesbischof-dr-manzke/
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Evangelisch-reformierte Kirche Reformierte: Kirche muss Seenotrettung unterstützen

Emden (epd). Die Evangelisch-reformierte Kirche hat die Notwendigkeit der zivilen Seenotrettung im Mittelmeer und eines eigenen kirchlichen Beitrags dafür betont. "Wir sehen uns durch das Evangelium von Jesus Christus zur unmittelbaren Hilfe herausgefordert", sagte Kirchenpräsident Martin Heimbucher am Donnerstag vor der Herbstsynode der Reformierten in Emden und betonte: "Solange der staatlich organisierte Grenzschutz nicht verhindert, dass auf dem Mittelmeer und also an den Grenzen Europas so viele Menschen sterben, solange ist auch eine zivile und von der Kirche unterstützte Seenotrettung nötig."

Auf Initiative des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) soll mit kirchlicher Unterstützung ein Schiff zur Seenotrettung ins Mittelmeer entsandt werden. Dafür soll im Advent eine Spendensammlung gestartet und am 3. Dezember ein Aufruf veröffentlicht werden, der zu dem gesellschaftlichen Bündnis "United 4 Rescue" ("gemeinsam retten") einlädt. Unter dem Hashtag #WirschickeneinSchiff soll es eine Online-Spendenkampagne geben.

Im September hatte die EKD bekanntgegeben, dass sie zusammen mit einem Verein die Seenotrettungsorganisation "Sea-Watch" beauftragen möchte, ein Schiff ins Mittelmeer zu schicken. Der Beschluss geht auf eine Initiative des evangelischen Kirchentags im Juni zurück. Schon im August hatten die Reformierten als erste evangelische Landeskirche angekündigt, dass sie die Initiative mit 15.000 Euro unterstützen wollen.

Auf die Zusage der Reformierten gab es auch Kritik, der Heimbucher nun mit den Worten begegnete, wer die Pflicht zur Hilfe für Menschen in Not grundsätzlich verneine, "verletzt und verlässt auch Grundwerte unserer Kirche". Aus christlicher Überzeugung sehe sich die reformierte Kirche zur Hilfe für verantwortungslos ausgesetzte und vom Tod bedrohte Menschen auf dem Mittelmeer herausgefordert.

Heimbucher ergänzte, häufig werde eingewandt, die Kirchen sollten lieber direkt in Afrika helfen, statt sich an der Seenotrettung zu beteiligen. Beides darf seiner Überzeugung nach nicht gegeneinander ausgespielt werden. Natürlich bleibe es grundlegend, den Flüchtlingen bereits in ihren Herkunftsländern zu helfen. Das geschehe auch an vielen Stellen, unter anderem durch die Arbeit der Diakonie-Katastrophenhilfe und des evangelischen Hilfswerkes "Brot für die Welt".

Emdens Oberbürgermeister Tim Kruithoff (parteilos) lobte in einem Grußwort vor der Synode das Engagement der Kirchen: "Es gehört zu unserer humanitären Verpflichtung, dass kein Mensch ertrinkt." Auch Emden wolle in dieser Hinsicht ein Zeichen setzen und dem Bündnis der Städte "Sichere Häfen" beitreten. Seit 2014 sind laut Vereinten Nationen 19.010 Migranten und Flüchtlinge bei der gefährlichen Seefahrt über das Mittelmeer gestorben oder werden vermisst. Von Januar bis Mitte November 2019 hätten 1.091 Menschen die Passage in kaum seetauglichen Schlepperbooten nicht überlebt oder seien vermisst. (1140/21.11.19)

epd lnb sel bjs

Digitalisierung: Experte sieht bei Kirchen großen Nachholbedarf  Emden (epd). Die Kirchen in Deutschland müssen nach Auffassung des Theologen und Medienpädagogen Roland Rosenstock (53) bei den Themen digitale Bildung und Kommunikation massiv aufholen. "Digitale Kompetenzen sind Kern- und Lebenskompetenzen", sagte der Professor für praktische Theologie an der Universität Greifswald am Donnerstag vor der Synode der Evangelisch-reformierten Kirche in Emden. Noch am Abend beschrieben die Delegierten des reformierten Kirchenparlamentes aus ihrer Sicht Schwerpunkte auf dem Weg in eine digitalere Kirche.

Angeführt wurde die Liste von dem Wunsch nach einer breiten Präsenz der Kirche in sozialen Netzwerken wie Instagram und Facebook. Aber auch Projekte der digitalen Verkündigung, Apps mit Servicefunktionen für das Smartphone und eine digitale Verwaltung haben für die Synodalen Priorität. Einschränkend hieß es allerdings: "Digitale Medien dürfen und können die Seelsorge, die Verkündigung und das persönliche Gespräch nur unterstützen, nicht ersetzen." Beschlüsse zur Umsetzung und zur Finanzierung wurden nicht gefasst.

Zuvor hatte Rosenstock gesagt, wenn sich die Kirche auf dem Weg in die digitale Zukunft abhängen lasse, könne sie gesellschaftlich nicht mitgestalten. Er machte klar, dass die Zeit drängt: "Algorithmen, die jetzt programmiert werden, bestimmen morgen unseren Alltag." Sie folgten Normen, die demokratisch gestaltet werden müssten. Das sei auch eine Herausforderung für die Kirchen.

Wie dringlich das Thema ist, verdeutlichte Rosenstock mit Blick auf das Ziel der Bundesregierung, dass alle staatlichen Verwaltungsleistungen bis 2022 digital verfügbar sein sollen. Dann werde es möglich sein, digital aus der Kirche auszutreten, führte der Medienpädagoge aus. "Die Herausforderung ist, dass Menschen ab 2022 auch digital in die Kirche eintreten können."

Ohnehin könnten Jüngere vielfach nur noch über digitale Wege erreicht werden. Es seien auch nicht mehr Diakone und Fußballtrainer, die heute die Sozialisation der Kinder begleiteten, sondern Youtuber wie Bibi und Gronkh.

Gleichzeitig fühlten sich viele Menschen in Kirche und Gesellschaft im Umgang mit dem Digitalen überfordert, sagte Rosenstock am Rande der Synode dem epd. Deshalb müsse es mehr als bisher um Bildung in diesem Bereich gehen. "Wir brauchen eine digitale Lesefähigkeit", bekräftigte der Wissenschaftler. In der Kirche werde in diesem Zusammenhang aber meist über Verwaltung und Verkündigung nachgedacht.

Die Kirchen haben Rosenstock zufolge den theologischen Auftrag, Beteiligung zu ermöglichen, auch, um der digitalen Spaltung in der Gesellschaft zu begegnen. Dies könne beispielsweise mit Kursen oder in der Bereitstellung von Infrastruktur für Ältere geschehen. Rosenstock macht den Gemeinden Mut, sich in dieser Hinsicht auf den Weg zu machen: "Die wichtigste Währung im digitalen Wandel ist Vertrauen. Da haben die Kirchen einen großen Vorschuss."

Zur Eröffnung der Synode am Freitag sagte Pastor Heiko Rademaker aus Ostfriesland in einer Andacht, digitale Angebote seien eine wunderbare Sache, sie dürften persönliche Begegnungen aber nicht überflüssig machen: "Man muss den Menschen auch freundlich in die Augen schauen können, um Gemeinschaft zu erleben." (2037/22.11.19)

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Reformierte Kirche gibt 2020 mehr Geld aus 

Emden (epd). Die Evangelisch-reformierten Kirche will im nächsten Jahr mehr Geld ausgeben und plant unter anderem zusätzliche Investitionen in Jugendarbeit und Kirchenmusik ein. Die Synode der Kirche verabschiedete am Freitag zum Abschluss ihrer zweitägigen Herbsttagung in Emden einen Etat für 2020, der mit einem Volumen von 54,6 Millionen Euro etwa 17 Prozent höher ausfällt als im laufenden Jahr. Das seien fast acht Millionen Euro mehr, sagte Vizepräsident Helge Johr vor den Kirchenparlamentariern.

Das meiste Geld gibt die Kirche Johr zufolge mit einem Anteil von mehr als 60 Prozent für ihr Personal aus. Größter Einnahmeposten ist die Kirchensteuer, die für 2020 mit rund 35,7 Millionen veranschlagt wird. Johr verwies auf eine positive Entwicklung der Kirchensteuer. Das sei auf eine starke Konjunktur zurückzuführen: "In den vergangenen zehn Jahren sind die Kirchensteuererträge alleine für unsere Kirche um über 40 Prozent gestiegen."

Mittelfristig allerdings rechnet Johr mit weniger Kirchensteuern und einem Haushaltsdefizit, wenn bei den Ausgaben nicht gekürzt wird. Dabei spielt seinen Worten zufolge die langfristig rückläufige Zahl der Mitglieder eine wichtige Rolle. Bis 2060 gehe die reformierte Kirche von einem Rückgang auf unter 100.000 aus. Derzeit gehören zu der Kirche rund 171.000 Mitglieder in 145 Gemeinden zwischen Ostfriesland und dem Allgäu. "Es ist festzustellen, das die Zahl der Kirchenaustritte insgesamt ansteigt", bilanzierte Johr.

Zu den Haushaltsrisiken gehören unter anderem Mehraufwendungen für die Altersversorgung der Kirchenbeamten. Sie werden nötig, weil in Zeiten von Niedrig- und Minuszinsen auf dem Kapitalmarkt Anlagen deutlich weniger abwerfen als früher. Um langfristig neben der zunehmend unsicheren Kirchensteuer eine weitere Säule zur Finanzierung aufzubauen, beschloss die Synode deshalb einstimmig die Gründung einer Versorgungsstiftung. Die Satzung ist so formuliert, dass sie auch Geld zur Besoldung von Pfarrerinnen und Pfarrern ausschütten kann. (2112/22.11.19)

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Reformierte Jugendkirche bleibt "Leuchtturm"

Osnabrück/Bremen (epd). Die Evangelisch-reformierte Kirche will ihre Jugendkirche in Osnabrück als "Leuchtturmprojekt" fortführen. Die Arbeit dort solle noch intensiviert werden, kündigte Kirchenpräsident Martin Heimbucher vor der Herbstsynode der Reformierten an, die am Freitag in Emden zu Ende ging. In den kommenden Jahren soll den Angaben zufolge geprüft werden, inwiefern andere Gemeinden von den Formaten kirchlicher Jugendarbeit profitieren, die in Osnabrück entwickelt werden. Unterdessen steht in Bremen die Schließung der Jugendkirche und eine Kürzung des Etats für kirchliche Jugendarbeit im Raum.

Die reformierte Jugendkirche wurde 2008 in der heute etwa 90 Jahre alten Friedenskirche eröffnet und bietet jungen Leuten einen Raum, der komplett ihnen vorbehalten ist. Im Nordwesten gibt es neben Osnabrück und Bremen auch in Delmenhorst eine Jugendkirche, die 2015 zunächst provisorisch eingerichtet und im vergangenen Jahr nach umfangreicher Sanierung neu eröffnet wurde. Die älteste Jugendkirche in den Bundesländern Niedersachsen und Bremen arbeitet seit 2004 in der Lutherkirche Hannover. Bundesweit gibt es etwa 260 Jugendkirchen.

Die oldenburgische Jugendkirche in Delmenhorst sei ein Haus, das jungen Leuten Gestaltungsmöglichkeiten und Entscheidungsfreiräume biete, sagte Kreisjugenddiakon Martin Kütemeyer dem epd. Die Bremische Evangelische Kirche hatte mit diesem Leitgedanken bereits im Februar 2010 eine Jugendkirche eröffnet, die allerdings nie über den Status eines befristeten Projektes hinaus kam. In der kommenden Woche will das Parlament der Kirche entscheiden, ob sie in dieser Form geschlossen und 100.000 Euro aus dem Jugendetat gekürzt werden.

In Bremen wird das Konzept einer "mobilen Jugendkirche" diskutiert, das allerdings noch konkretisiert werden muss. Die Bilanz der Einrichtung im Westen der Hansestadt fällt eher negativ aus. So heißt es unter anderem, die Jugendkirche im Stadtteil Gröpelingen sei über eine regionale Begrenzung und eine Engführung auf eine fast ausschließlich sozialdiakonische Einrichtung nicht hinaus gekommen. Der Plan, eine Strahlkraft für Jugendliche aus ganz Bremen zu entfalten, sei nicht gelungen.

Bundesweit gilt: Für das Leben junger Erwachsener verliert die Kirche einer neueren Studie zufolge immer mehr an Bedeutung. In einer vor einem Jahr bei der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Würzburg vorgestellten Untersuchung des Sozialwissenschaftlichen Instituts der EKD gab knapp ein Viertel (24 Prozent) der 19- bis 27-Jährigen zwar an, an Gott zu glauben. Ein Drittel sagte aber, mit dem Glauben an Gott nichts anfangen zu können. EKD-Präses Irmgard Schwaetzer resümierte nach den Ergebnissen der Studie: "Unsere Kirche muss sich wirklich ändern." (2072/22.11.19)

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Zusammenarbeit der evangelischen Kirchen Niedersachsens auf gutem Weg

Nach Meinung von Kirchenpräsident Martin Heimbucher hat sich die Zusammenarbeit der fünf evangelischen Kirche in Niedersachsen bewährt. Im Bericht des Moderamens sagte Heimbucher vor der Gesamtsynode in Emden, die Zusammenarbeit in der Konföderation habe sich „immer enger und vertrauensvoller“ entwickelt. Dies sei das Ergebnis einer Auswertung, die die fünf Kirchen jüngst vorgenommen hätten.

Vor fünf Jahren regelten die fünf evangelischen Kirchen in Niedersachsen, die Evangelisch-lutherische Kirche Hannovers, die Evangelisch-lutherische Kirche in Braunschweig, die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg, die Evangelisch-reformierte Kircher und die Evangelisch-lutherische Kirche Schaumburg-Lippe, ihre Zusammenarbeit neu. Anstelle einer gemeinsamen Synode trat ein aus den Kirchenleitungen zusammengesetzter Rat. Vorsitzender des Rates ist seitdem der hannoversche Landesbischof Ralf Meister.

Nach Angaben von Heimbucher gebe es in der Konföderation keine einheitliche Meinung, ob eine Fusion zu einer evangelischen Kirche ein mögliches Ziel bleibe solle. Zunächst sei vereinbart worden, den aktuellen Vertrag bis 2023 weiterzuentwickeln.

21. November 2019
Ulf Preuß, Pressesprecher

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