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Vokation in Niedersachsen

Durch die Vokation begleiten die evangelischen Kirchen der Konföderation den Dienst der Religionslehrkräfte, und sie unterstützen diese kontinuierlich durch Fortbildungs- und Beratungsangebote.

Der Religionsunterricht ist „gemeinsame Sache“ (res mixta) von Kirche und Staat, und die Vokation ein Baustein, mit dem die Kirchen der Konföderation ihre Verantwortung für den Religionsunterricht wahrnehmen. Referendarinnen und Referendare erhalten für den Vorbereitungsdienst zunächst eine befristete Unterrichtsbestätigung.

Um eine Vokation zu erhalten, ist die Teilnahme an einer Vokationstagung Voraussetzung.

Die ausführlichen rechtlichen Regelungen finden Sie im Kirchengesetz zur Vokation als Download auf www.kirche-schule.de/themen/vokation

Fachfremdes Unterrichten in Evangelische Religion ab dem 01.02.18:

Die Kirchen der Konföderation in Niedersachsen haben ihre Vokationsgesetze geändert. Zukünftig kann das Fach Evangelische Religion nur noch max. drei Jahre durch eine fachfremde Lehrkraft unterrichtet werden. Für diesen Zeitraum wird der Lehrkraft eine befristete Unterrichtsbestätigung ausgestellt, die nach drei Jahren ihre Gültigkeit verliert. In der Oberstufe ist fachfremdes Unterrichten in Evangelische Religion nicht mehr möglich. Die Gesetze sind jeweils am 01.02.2018 in Kraft getreten.

In gleichem Zuge werden die kirchlichen Weiterbildungsmöglichkeiten für das Fach Evangelische Religion in Zusammenarbeit mit dem NLQ ausgebaut.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Linda Riechers, Referentin für Vokation und Religionsunterricht.

Kontakt

Referentin für Vokation