Der Rechtshof der Konföderation
Der Rechtshof der Konföderation ist seit dem 1. Januar 1974 das gemeinsame Verfassungs- und Verwaltungsgericht der Konföderation und ihrer lutherischen Kirchen. Mit Inkrafttreten des Disziplinargesetzes der EKD zum 1. Juli 2010 ist die ehemalige gemeinsame Disziplinarkammer der Landeskirchen von Hannover und Braunschweig, die auch für Schaumburg-Lippe zuständig war, unter Einbeziehung der Kirche in Oldenburg als Kammer für Disziplinarsachen beim Rechtshof der Konföderation angesiedelt worden. Rechtsgrundlage für die Arbeit des Rechtshofs ist die konföderierte Rechtshofordnung, die der staatlichen Verwaltungsgerichtsordnung nachgebildet ist und auch ergänzend auf diese verweist.
Mit Wirkung vom 1. Januar 2016 hat eine neue sechsjährige Amtsperiode beim Rechtshof begonnen.
Präsidentin des Rechtshofs der Konföderation ist Ilsemarie Meyer, Präsidentin a.D. des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen.
Vizepräsident des Rechtshofs ist Martin Goos, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Hannover.
Die beiden Senate beim Rechtshof
Verwaltungssachen
Der beim Rechtshof gebildete Senat für Verwaltungssachen verhandelt und entscheidet regelmäßig unter dem Vorsitz der Präsidentin mit einer Besetzung von fünf Mitgliedern, von denen drei rechtskundig und zwei ordiniert sind.
Ihrem Klagegegenstand nach sind die im Senat für Verwaltungssachen anhängigen Verfahren insbesondere dem Pfarrdienstrecht, dem Kirchenbeamtenrecht und dem Recht der Kirchenkreise und Kirchengemeinden zuzuordnen.
Verfassungssachen
Im Senat für Verfassungssachen treten zu den in Verwaltungssachen tätigen Mitgliedern ein weiteres rechtskundiges Mitglied und ein ordiniertes Mitglied hinzu. Zu den Verfassungssachen zählen Fragen über die Auslegung des Konföderationsvertrages ebenso wie über die der jeweiligen Kirchenverfassungen. Außerdem gehören zu diesem Gebiet Anträge zur Vereinbarkeit kirchlicher Gesetze mit der Verfassung der beteiligten Kirche. Der Senat für Verfassungssachen tagt nur selten. Zuletzt wurde 2004 eine Verfassungssache entschieden.