OL: Verabschiedung von Dr. Susanne Teichmanis als juristische Oberkirchenrätin

Nachricht 21. März 2021
Verabschiedung von Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis in der Oldenburger St.-Lamberti-Kirche (von li. nach re.): Oberkirchenrätin Gudrun Mawick, Synodenpräsidentin Sabine Blütchen, Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis, Bischof Thomas Adomeit und Oberkirchenrat Detlef Mucks-Büker. Foto: ELKiO/Dirk-Michael Grötzsch

Appell: „Bleiben Sie fest im Glauben und Ihrer Kirche treu“  

Mit einem feierlichen Gottesdienst ist Dr. Susanne Teichmanis am Samstagabend, 20. März, von Bischof Thomas Adomeit als juristische Oberkirchenrätin der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg in der Oldenburger St.-Lamberti-Kirche verabschiedet worden. Teichmanis (53) gehörte seit Anfang April 2016 zur Führungsriege der oldenburgischen Kirche und war im November 2015 von der Synode der oldenburgischen Kirche unbefristet zum juristischen Mitglied des Oberkirchenrates gewählt worden. Dr. Teichmanis hatte sich im Dezember letzten Jahres aus familiären Gründen zur Aufgabe ihres Leitungsamtes entschieden.

Bischof Thomas Adomeit dankte der scheidenden Oberkirchrätin für ihre „Ideen und auch das Durchhaltevermögen. Danke für das gute Miteinander im Kollegium und im Gemeinsamen Kirchenausschuss. Danke für die Weggemeinschaft.“ Susanne Teichmanis habe viele Dinge auf den Weg gebracht, so Adomeit. „Gemeinsam haben wir unsere Kirche aus unseren jeweiligen Arbeitsbereichen heraus strategisch gut aufgestellt – das Dezernat für Recht und Finanzen hatte bei diesen Überlegungen natürlich seinen Anteil.“

Gottes Geschenk der Fülle habe auch das Wirken von Susanne Teichmanis geprägt, betonte Adomeit. „In dem, was ihr wichtig ist, in dem, was sie geprägt hat. Von der Fülle des Lebens kann Susanne Teichmanis sprechen – dankbar, aufrecht und auch mal demütig.“ 

Kirchliches Recht am Evangelium ausrichten

Susanne Teichmanis habe versucht, das kirchliche Recht am Evangelium auszurichten. Man habe ihr diese Haltung abspüren können, „wenn sie Entscheidungen treffen musste, die Finanzen im Blick, das Recht vor Augen und die Ziele kirchlichen Handelns im Herzen“, so Bischof Thomas Adomeit.

„Zugewandt und stets gesprächsbereit“

Synodenpräsidentin Sabine Blütchen behält Susanne Teichmanis als „verlässlich und zielstrebig“ in Erinnerung, als „zugewandt und stets gesprächsbereit“. Sie habe viele Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht, an unzähligen Beratungen in den verschiedensten Ausschüssen und leitenden Gremien teilgenommen, fünf Haushalte und einen Nachtragshaushalt begleitet und die oldenburgische Kirche in Gremien der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen sowie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) vertreten, so Blütchen. Nun habe sie aber auch großes Verständnis, dass Susanne Teichmanis nach fünf Jahren im Oldenburger Land mit einer Vielzahl von Aufgaben und Verpflichtungen der Familie den Vorrang einräume. Die räumliche Distanz zu ihrem Mann, der in Süddeutschland lebe, habe Teichmanis insbesondere im letzten Jahr durch die Corona-bedingten Einschränkungen sehr zu schaffen gemacht. Beruf und Familie seien über so große Entfernungen nicht zu vereinbaren, sagte Blütchen.

„Lassen Sie sich die Lust am Engagement nicht nehmen.“   

In der Predigt, die sie gemeinsam mit Oberkirchenrätin Gudrun Mawick hielt, betonte Susanne Teichmanis, dass sie sich die Entscheidung, nach fünf Jahren die Leitungsverantwortung aufzugeben, nicht leicht gemacht habe. „Es war eine schwere Entscheidung.“ Es sei noch so viel zu tun, zu säen, zu pflanzen, Frucht zu bringen, zu ernten und zu genießen. Die Predigt beendete Teichmanis mit einem Appell: „Lassen Sie sich die Lust am Engagement nicht nehmen. Nehmen Sie die Dinge ernst, aber leicht. Bleiben Sie fest im Glauben und Ihrer Kirche treu.“

Im Dezember letzten Jahres hatte Oberkirchenrätin Dr. Teichmanis angekündigt, ihre Leitungsfunktion in der oldenburgischen Kirche aufzugeben. Ihr sei sehr klar geworden, dass sie die Rahmenbedingungen ihrer familiären Situation so nicht fortsetzen wolle. Die sehr weite Entfernung zwischen den Stätten der Berufstätigkeit ihres Mannes, der als Rechtsanwalt in Lörrach in Süddeutschland arbeitet, und ihrer eigenen im äußersten Nordwesten Deutschlands verlange nach Veränderung. Zu der Entscheidung habe insbesondere die Corona-Pandemie beigetragen, die nochmals sehr deutlich gemacht habe, dass Gesundheit wie auch längere Reisen nicht selbstverständlich seien. „Deshalb freue ich mich darauf, wieder mit meinem Mann zusammenzuleben und den Alltag gemeinsam zu gestalten“, so Teichmanis.

In den letzten fünf Jahren sei vieles im Aufgabenbereich Recht, Finanzen und Verwaltung der oldenburgischen Kirche zum Guten weiterentwickelt worden, so Teichmanis weiter. Vor allem freue sie sich, dass sie die Gemeinsame Kirchenverwaltung mit ihrem Leiter Dr. David Kleinhans in guten Händen wisse. Sie sei überzeugt, dass alle Schritte der Veränderung, die in den Kirchengemeinden ebenso wie in der Verwaltung noch zu gehen seien, gut unterstützt würden.

Als Leiterin des Dezernates II „Recht und Finanzen“ im Ev.-luth. Oberkirchenrat in Oldenburg war Oberkirchenrätin Teichmanis unter anderem zuständig für die Arbeitsbereiche Recht und Betriebswirtschaft sowie die Gemeinsame Kirchenverwaltung.

Dr. Susanne Teichmanis war von 2007 bis 2016 Oberkirchenrätin der Evangelischen Landeskirche in Baden und als Mitglied der Kirchenleitung verantwortlich für die Bereiche Recht und Rechnungsprüfung. Zuvor war Teichmanis Richterin am Landgericht Saarbrücken und Rechtsanwältin in einer süddeutschen Wirtschaftskanzlei. Während ihres Jurastudiums in Saarbrücken war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin und schloss ihre juristische Ausbildung mit einer konzernrechtlichen Promotion an der Universität des Saarlandes ab.

Neben dem Bischof, der Synode und dem Gemeinsamen Kirchenausschuss leitet und verwaltet der Oberkirchenrat als Kollegialorgan die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg. Der in drei Dezernate gegliederte Oberkirchenrat ist die oberste Dienst- und Verwaltungsbehörde der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg. Zur oldenburgischen Kirche gehören 116 Kirchengemeinden gegliedert in sechs Kirchenkreise mit insgesamt rund 398.000 Gemeindegliedern (Stand 31.12.2019)

Die Stelle der juristischen Oberkirchenrätin / des juristischen Oberkirchenrates der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg ist derzeit ausgeschrieben. Die Neuwahl erfolgt durch die Synodalen der oldenburgischen Kirche. 

Presseinformation der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg