Herbstsynoden 2021 der Evangelischen Kirchen in Niedersachsen

Nachricht 22. November 2021

Herbstsynoden in den Wochen vom 18. bis 26. November - Termine - Beschlüsse - Berichte

  • Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg
  • Evangelisch-Lutherische Landeskirche in Braunschweig
  • Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers
  • Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe
  • Evangelisch-reformierten Kirche

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Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg
Die  4. Tagung der 49. Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg tag vom 18. - 20. November 2021 digital
Berichte s.u.
Live-Stream unter dem Kurzlink: kirche-oldenburg.de/synode/live (www.kirche-oldenburg.de/synode/live)
Berichterstattung: https://www.kirche-oldenburg.de/kirche-gemeinden/synode/4/49-synode 

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Evangelisch-Lutherische Landeskirche in Braunschweig
Die XIII. Landessynode tagt vom 19. bis 20. November 2021 in Braunschweig, Stadthalle.
Berichtserstattung:
https://www.landeskirche-braunschweig.de/landeskirche/landessynode/tagesordnungen.html 

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Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers
Die V. Tagung der 26. Landessynode der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers findet vom 24. bis 26. November 2021 online statt.
Berichterstattung:
https://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/wir-ueber-uns/landessynode

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Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe
5. Tagung der XX. Landessynode der Ev.-Luth. Landeskirche Schaumburg-Lippe vom 19. bis 20. November in Bückeburg
Berichterstattung:
https://www.landeskirche-schaumburg-lippe.de/landeskirche-aktuell/artikel-lesen/5-tagung-der-xx-landessynode-der-ev-luth-landeskirche-schaumburg-lippe/

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Evangelisch-reformierten Kirche
Am 18. und 19. November 2021 tagt die Herbstsynode der Evangelisch-reformierten Kirche in der Johannes a Lasco Bibliothek in Emden.
Berichte s.u.
Berichterstattung:
https://www.reformiert.de/herbstsynode-2021.html

Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg - Berichte und Beschlüsse

Die  4. Tagung der 49. Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg tag vom 18. - 20. November 2021 digital

Live-Stream unter dem Kurzlink: kirche-oldenburg.de/synode/live (www.kirche-oldenburg.de/synode/live)

Berichterstattung:
https://www.kirche-oldenburg.de/kirche-gemeinden/synode/4/49-synode 

Zusammenfassung: Samstag, 20. November 2021
S
ynode verabschiedet ausgeglichenen Haushalt für das Jahr 2022 und Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt

Die 4. Tagung der 49. Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg hat am Samstag, 20. November, in zweiter Lesung einen ausgeglichenen Haushalt für das Jahr 2022 und ein Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt beschlossen. Weiterhin soll es zukünftig ein Klimaschutzgesetz geben.

Angesichts fortbestehender Corona-bedingter Beschränkungen fand die Tagung zum dritten Mal als DIGITALE Synode statt. Da die Verhandlungen der Synode grundsätzlich öffentlich sind, konnten die Beratungen im Live-Stream verfolgt werden.

Die Synode habe sehr konzentriert und inhaltlich intensiv gearbeitet; „richtig gute synodale Arbeit“, so das Fazit von Synodenpräsidentin Blütchen. Dass bei den Haushaltsberatungen für das kommende Jahr keine Beträge zu ändern waren, zeige aber auch die qualitative gute Vorarbeit durch die Kirchenverwaltung.

Für Bischof Thomas Adomeit sind insbesondere die Beschlüsse zum Klimaschutz wegweisend. Es sei mit Blick auf den Klimawandel eine Verschärfung beschlossen worden, nun würden „unumkehrbare Schneisen“ eingeschlagen. „Ich bin froh darüber, dass wir uns auf den Weg machen wollen. Und da bin ich auch stolz drauf!“, so Adomeit.

Oberkirchenrätin Gudrun Mawick zeigte sich angesichts des von der Synode beschlossenen Kirchengesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt „froh, dass wir jetzt auch eine gesetzliche Grundlage haben, für das, was wir haben und für das, was wir ausbauen wollen.“ Schon jetzt gebe es eine Roadmap, zu der Schulungspläne für Mitarbeitende in bestimmten Berufsgruppen gehörten, wie auch eine Ansprechperson für Betroffene, die deren Interessen vertrete. Die oldenburgische Kirche werde sich an der Aufbereitung des Themas auf EKD-Ebene beteiligen, so Mawick. Sie sei guten Mutes, „dass wir da vorankommen“ und es sei auch ein lebendiger Prozess.

Für Franca Müller, Jugendpressesprecherin für die im Mai 2022 geplante Jugendsynode, ist das neue Format eine ganz große Chance, Jugendliche besser an Entscheidungen und Prozessen zu beteiligen. Sie hoffe, dass Jugendliche ihre Wünsche zum Ausdruck bringen können und die Synodalen die Offenheit haben, diese auch zu hören. Die Jugend brauche eine Stimme und die Chance, zu partizipieren und mitzugestalten. „Hoffentlich bekommt die Jugendsynode auch Rechte zur Mitarbeit in der Synode“, so die 19-Jährige aus dem Kirchenkreis Oldenburger Münsterland, die gerade ein Freiwilliges Kulturelles Jahr bei der Evangelischen Jugend in Bremen absolviert. Wenn der Jugend die Möglichkeit zur Beteiligung an der Kirche gegeben werde, biete sich auch die Chance, dass sie weitermache, bei der Kirche bleibe und vielleicht später auch in Gemeindekirchenräten mitarbeite oder an anderen Orten der Kirche.

Kirchengesetz der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg zum Schutz vor sexualisierter Gewalt

Einstimmig hat die oldenburgische Synode das Kirchengesetz der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg zum Schutz vor sexualisierter Gewalt beschlossen. Mit dem Kirchengesetz setzt die oldenburgische Kirche die Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zum Schutz vor sexualisierter Gewalt um. Ziel sei es, eine möglichst einheitliche Praxis in den EKD-Gliedkirchen im Umgang mit sexualisierter Gewalt zu schaffen, sagte Oberkirchenrätin Gudrun Mawick, die den Gesetzesentwurf eingebracht hatte.

Sinn und Zweck dieses Kirchengesetzes sei es, Maßnahmen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt zu treffen, so Mawick. Daher enthalte es beispielsweise Regelungen, wann die Einstellung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters ausscheide (§ 5). Weiterhin fänden sich in § 6 des Entwurfes Maßnahmen, die seitens der Leitungsorgane vorbeugend getroffen werden sollen. Dazu gehöre, dass in allen Einrichtungen und Bereichen Schutzkonzepte erstellt werden. Eine Meldepflicht für alle Mitarbeitenden bei Hinweisen auf mögliche Vorfälle sexualisierter Gewalt im Raum der Kirche zähle ebenfalls zum Regelwerk (§12).

Darüber hinaus werde mit dem Entwurf der rechtliche Rahmen für die bereits bestehenden Ansprech- (§ 8) und Meldestellen (§ 9) geschaffen. Mit der Ansprechstelle haben Betroffene, die sexualisierte Gewalt innerhalb der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg erfahren haben, eine erste Anlaufstelle. Sie soll Betroffene beraten und informieren. Die Meldestelle nehme entsprechende Meldungen entgegen und verfolge sie weiter. Ein Beirat müsse nun noch neu eingerichtet werden, so Mawick.

Oldenburgische Kirche plant Klimaschutzgesetz

Auf ihrer dreitägigen digitalen Tagung hat die 49. Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg beschlossen, dass ein Klimaschutzgesetz für die oldenburgische Kirche erarbeitet werde soll. Mit dem Integrierten Klimaschutzkonzept, das die oldenburgische Synode im Jahr 2012 beschlossen habe, läge ein guter Maßnahmenkatalog vor, der kirchliches Handeln zur Reduzierung klimaschädlicher CO2-Emissionen im Detail beschreibe, berichtete Andrea Feyen, Beauftragte für Umwelt, Klimaschutz & Energie der oldenburgischen Kirche. Die aktuelle Situation zeige aber die Diskrepanz zwischen Wunsch und Wirklichkeit. Ziel müsse sein, bis 2035 klimaneutral zu sein, betonte Feyen vor der Synode. Damit würde die oldenburgische Kirche dem Beschluss der EKD-Synode vom 10. November 2021 folgen, in dem die EKD-Gliedkirchen dazu auffordert werden, eine datenbasierte Roadmap für einen verbindlichen EKD-weiten Prozess zur Klimaneutralität zu erarbeiten.

Dies könne der oldenburgischen Kirche auch gelingen, wenn das Ziel der Klimaneutralität und die Maßnahmen des Integrierten Klimaschutzkonzeptes für alle Einrichtungen der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg verbindlich geregelt sei und geeignete finanzielle und personelle Rahmenbedingungen geschaffen würden.

Auf Empfehlung der Arbeitsgruppe Klimaschutz und des synodalen Ausschusses für theologische und liturgische Fragen, Schöpfungsverantwortung, Mission und Ökumene beschlossen die Synodalen nach eigehender Debatte die Einrichtung einer Steuerungsgruppe. Darüber hinaus soll es zukünftig eine auf drei Jahre befristete 50% Stelle zur koordinierenden Begleitung bei der Umsetzung der Maßnahmen des Integrierten Klimaschutzkonzeptes der oldenburgischen Kirche geben. Hierzu soll der Oberkirchenrat im Einvernehmen mit dem Finanz- und Personalausschuss und mit dem Gemeinsamen Kirchenausschuss bis März 2022 die Finanzierung zur Einrichtung der Stelle erarbeiten.

Das geplante Klimaschutzgesetz für die oldenburgische Kirche soll verbindliche Regelungen der Verantwortlichkeiten für die Maßnahmenumsetzung aufstellen und eine klare Finanzierungsstruktur enthalten. Weiterhin sollen folgende Punkte geregelt werden: Controlling-Konzept und Durchführung, Motivationsfördernde Anreize zur Zusammenarbeit der vor Ort Betroffenen sowie verschiedene verbindliche Rahmenbedingungen.

Synode beschließt ausgeglichenen Haushalt für 2022

Die Synodalen haben am Samstag in 2. Lesung einen ausgeglichenen Haushalt für das Jahr 2022 beschlossen. Der Haushalt der oldenburgischen Kirche soll 99,06 Millionen Euro umfassen und liegt mit 1,26 Millionen Euro unterhalb des Haushaltsansatzes des Vorjahres, sagte Oberkirchenrat Frank Lütjelüschen, der erstmalig den Haushalt der oldenburgischen Kirche vorstellte.

An Einnahmen erwarte die oldenburgische Kirche rund 98,28 Millionen Euro und Finanzerträge von 1,6 Millionen Euro. Bedingt durch die Corona-Pandemie würden die Erträge aus den Kirchensteuern aber erst 2023 wieder das Niveau des Jahres 2019 erreichen. Allerdings werde bei den Kirchensteuern eine Ertragsverbesserung gegenüber dem Planjahr 2021 in Höhe von rund 3,8 Mio. Euro erwartet. Der wesentliche Grund für die Ausgleichsfähigkeit des Haushaltsplanes liege in der Reduzierung der Rücklage, so Lütjelüschen. Zusätzlich sei es zu Verschiebungen und Reduzierungen im Bereich der Pfarrstellen gekommen.

Erprobungsphase für Interprofessionelle Teams

Am Freitagvormittag nahm die Synode eine Vorlage zu Interprofessionellen Teams in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg zur Kenntnis. Interprofessionelle Teams in der oldenburgischen Kirche, in denen Teammitglieder mitwirken, die mit einem Budget aus einer unbesetzten Pfarrstelle angestellt sind, können aus Mitarbeitenden im Verkündigungsdienst und aus Mitarbeitenden für die Geschäftsführung bestehen. Darüber hinaus sind den Bedarfen von Kirchengemeinden, Regionen und Einrichtungen dienliche Professionen in den Teams ausdrücklich erwünscht.

Die Synode beschloss weiterhin, den synodalen Ausschuss für theologische und liturgische Fragen, Schöpfungsverantwortung, Ökumene und Mission zu beauftragen, die theologische Grundlegung und den Prozess der Interprofessionellen Team theologisch zu begleiten. Der Ausschuss für Gemeindedienst, Seelsorge und Diakonie soll den Prozess durch eine Stellungnahme inhaltlich begleiten.

Oberkirchenrätin Gudrun Mawick hatte das Konzept am Donnerstagnachmittag den Synodalen vorgestellt. In interprofessionellen Teams arbeiten Akteurinnen und Akteure aus unterschiedlichen Berufen mit ihren jeweiligen professionellen Perspektiven zusammen. Dieses können sowohl dieselbe Aufgabe als auch unterschiedliche Handlungsfelder betreffen.

Im Zuge der gegenwärtigen Herausforderungen sei es sinnvoll und geboten, interprofessionelle Teams zu erproben, betonte Mawick. Selbst eine Weiterentwicklung sei denkbar, dass die Akteurinnen und Akteure in der Zusammenarbeit ihre Rollengrenzen und Zuständigkeiten überschreiten und diese nach ihren berufsspezifischen oder persönlichen Kompetenzen neu aushandeln. Beispielsweise könne eine Diakonin in einer Region verabredungsgemäß die Leitung einer Kirchengemeinde übernehmen, eine Pfarrerin sei in dieser Region zuständig für verabredete Handlungsfelder – z.B. für die Konfirmandenarbeit und die Koordinierung des Besuchsdienstes, eine Kirchenmusikerin für die Kindergruppen, Senioren- und Erwachsenenkreise.

Dass freie Mittel erstmalig für die sogenannten „interprofessionellen Teams“ zur Verfügung gestellt werden können, ist laut Synodenpräsidentin Sabine Blütchen eine zukunftsweisende Neuerung, der die Synode gerne gefolgt sei.

Jugendsynode für Mai 2022 geplant

Für die 5. Synodentagung im Mai 2022 plant die oldenburgische Synode eine Jugendsynode. Dies wurde am Donnerstagnachmittag mit sehr großer Mehrheit beschlossen. Ziel sei es, so Synodenpräsidentin Sabine Blütchen, „jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, sich mit ihren Gaben und Ideen unmittelbar an der Gestaltung und Entwicklung der Kirche zu beteiligen“.

Es habe bereits mit der Jugendkammer, dem Landesjugendpfarramt und verschiedenen Gremien Vorgespräche gegeben, um dieses Vorhaben vorzubereiten. Dieses sei bereits so konkret, dass das Synodenpräsidium darum bitte, das Oldenburger Projekt „Jugendsynode“ voranzutreiben und im Rahmen der 5. Tagung der 49. Synode im Mai 2022 umzusetzen.

Für die Jugendsynode sollen rund 30 junge Gemeindeglieder aus der oldenburgischen Kirche eingeladen werden, mit den Synodalen das Jahresthema zu diskutieren und Beschlussvorschläge zu erarbeiten. Das Jahresthema, das die Synode im Mai dieses Jahres beschlossen hatte, lautet: „Welche Innovationen, Themen und Räume und grundsätzliche Veränderungen braucht es, damit die Ev.-Luth. Kirche Oldenburg ihrem Auftrag, ‚für Menschen da zu sein‘, gerecht werden kann?“ Die 30 Jugendsynodalen sollen in den Kirchenkreisen und aus den kirchlichen Jugendverbänden benannt werden. Die Findungsphase wird von der Jugendkammer und vom Landesjugendpfarramt geplant und organisiert.

Frank Lütjelüschen in das Amt des juristischen Oberkirchenrates eingeführt

Am Donnerstagnachmittag ist Oberkirchenrat Frank Lütjelüschen mit einem festlichen Gottesdienst in der St. Lamberti-Kirche in Oldenburg von Bischof Thomas Adomeit offiziell in das Amt des juristischen Oberkirchenrates der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg eingeführt worden. Der 52jährige Jurist hat seine Stelle zum 1. November angetreten und nimmt zum ersten Mal als juristisches Mitglied des Oberkirchenrates an einer Synodentagung teil.

Mitten in schweren Zeiten mit zunehmenden Sorgen um die Gesundheit aufgrund steigender Corona-Zahlen sei es ein „Tag der Freude“, einen neuen Oberkirchenrat für die oldenburgische Kirche einführen zu können, sagte Adomeit in seiner Einführungsrede. Mit Frank Lütjelüschen habe die Kirche „Glück gehabt“. Es habe sich mit ihm ein Kandidat mit Zweitem juristischen Examen und der Befähigung zum Richteramt beworben, der auch Erfahrung aus dem Finanzbereich mitbringe. Zudem sei er Oldenburger und kenne Land und Leute, Kultur und Mentalität.

Darüber hinaus sei Frank Lütjelüschen ein Fachmann für Insolvenzrecht und Sanierung. „Wir nehmen dabei mehr den Sanierungsteil in Anspruch“, ergänzte Adomeit, denn „bei der Sanierung von Unternehmen muss man die Mitarbeitenden mitnehmen – verhandeln, überzeugen, glaubwürdig sein. Als Kirche brauchen wir Menschen, die ihre Werte authentisch einbringen – nur dann sind sie, nur dann ist die Kirche glaubwürdig. Das ist unser größtes Kapital auf dem Weg in die Zukunft.“ Das Geld werde weniger, die Ressourcen knapper und die Herausforderungen eher größer: „Kommunikation, Digitalisierung, Mobilität, Glaubensdiversität.“

Zur Person von Frank Lütjelüschen

Frank Lütjelüschen (52) stammt gebürtig aus Oldenburg. Er war im Mai 2021 im Rahmen der 3. Tagung der 49. Synode der oldenburgischen Kirche zum juristischen Mitglied im Oberkirchenrat der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg gewählt worden.

Zuvor war Lütjelüschen seit 2009 bei der Landessparkasse zu Oldenburg (LzO) schwerpunktmäßig für die Sanierung großer Kreditengagements zuständig, seit 2016 als stellvertretender Leiter der Gruppe Forderungsmanagement. Von 2009 bis 2016 war er bei der LzO im Bereich Recht und Sonderkredite mit Schwerpunkt Restrukturierung tätig. In den Jahren 2017 bis 2018 war er nebenberuflich Lehrbeauftragter für das Fach Bankrecht an der Jade Hochschule. Bis 2009 war Frank Lütjelüschen als Prokurist in mehreren Führungspositionen bei der Sparkasse Bremen tätig.

Frank Lütjelüschen hat von 1991 bis 1996 Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück mit Abschluss Erste Juristische Staatsprüfung studiert und seine Ausbildung nach einem Rechtsreferendariat von 1996 bis 1998 am Oberlandesgericht Oldenburg mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung abgeschlossen. Lütjelüschen ist verheiratet und hat zwei erwachsene Töchter.

Kirche stärker als „Hoffnungsräume“ ausgestalten

In seinem jährlichen Bericht zur „Lage der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg“ hat Bischof Thomas Adomeit am Donnerstag dazu aufgerufen, die Kirche stärker als „Hoffnungsräume“ auszugestalten und sich stärker für Frieden, Gerechtigkeit und für die Bewahrung der Schöpfung einzusetzen. Die Bekämpfung der Fluchtursachen müsse „für unsere Gesellschaft mehr Priorität bekommen“, mahnte er. Das Bekämpfen der Flüchtlinge dagegen sei beschämend.

Die oldenburgische Kirche sei sowohl Teil der deutschen Gesellschaft als auch der Gemeinschaft der Glaubenden. Zudem sei Kirche aber auch ein „Hoffnungsraum“, „ein Ort der Freiheit von den Bindungen in dieser Welt“, ohne gesellschaftlichen Druck, ohne Anspruch, alles erreichen zu können, ohne Erwartung, „perfekt zu sein und keine Fehler zu haben und keine Fehler zu machen.“ Es dürfe nicht vergessen werden, diese „Hoffnungsräume“ auszugestalten, so Adomeit. „Ohne unsere Hoffnungsräume im Hier und im Dort bei Gott hätten unsere Aktivitäten keine Verbindung mit dem Grund, der Quelle unseres Daseins als Kind Gottes.“

Um Menschen zu erreichen, sei die Kirche gefordert, genau hinzuhören, was Menschen eigentlich suchten, betonte Adomeit. „Wir müssen nach Kommunikationskanälen suchen, nach verständlichen Vokabeln und neuen Formen. Was bieten wir an für die Sehnsucht auf Hoffnung und nach Freiheit?“ Das Profil, das die Kirche anbiete, sei gut, „unser Gott so groß und seine Nachrichten so lebensfördernd, dass wir das nicht weichspülen sollten und auch nicht verwässern.“ Dieses Profil könne sperrig im Weg sein und werde nicht jedem gefallen, aber es müsse erkennbar sein, denn es sei Gottes Profil, ermutigte der Bischof.

Auch die Fragen von Frieden und Gerechtigkeit in der Welt gerieten immer wieder in den Hintergrund, „weil wir als Gesellschaft sehr mit uns selbst beschäftigt sind.“ Dabei machten Probleme und Sorgen nicht an Grenzen halt. Und doch „richten wir unseren Blick nur ungern z. B. an die polnisch-belarussische Grenze“, zu den Flüchtlingen im Mittelmeer oder zu Menschen in Afghanistan. Weil der Mensch zähle, zähle die Gerechtigkeit. Die Bekämpfung der Fluchtursachen müsse „für unsere Gesellschaft mehr Priorität bekommen.“ Das Bekämpfen der Flüchtlinge dagegen sei beschämend.

Die Corona-Pandemie und auch der Klimawandel zeigten, wie verletzlich die Welt sei, betonte Bischof Adomeit. Die Herausforderungen seien zwar global, aber die Lösungsansätze seien regional und sogar lokal zu suchen und zu entwickeln. „Ein weiter so kann es nicht geben!“ Er dankte den Menschen, „die für den Erhalt unserer Welt und den Schutz des Klimas auf die Straßen gehen. Die Bewegungen der Christians for Future, Fridays for Future, die Klimapilger und -pilgerinnen tragen dazu bei, dass wir dieses Thema angehen – auch in unserer Kirche, es steht auf der Agenda. Mut und Priorisierung können dazu beitragen, dass wir mithelfen, Gottes Garten verantwortungsbewusst zu bewohnen.“

1.700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland, an das in diesem Jahr mit einem Festjahr erinnert werde, sei eine Bereicherung, so Adomeit weiter. Ohne das jüdische Volk wäre das Christentum gar nicht entstanden und hätte "unsere Kultur" prägen können. Schließlich sei Jesus Jude gewesen. „Und doch gab und gibt es schreckliche Anfeindungen. Wie sehr mussten Jüdinnen und Juden in unserem Land unter Ausgrenzung leiden. Dabei war der Holocaust der Höhepunkt, leider weder Anfang noch Ende des Antisemitismus. Für uns bedeutet das: Wir als Christinnen und Christen müssen noch stärker gegen den Antisemitismus eintreten.“

Hoffnung auf begrüßenswerte Perspektive für die Zukunft des Blockhauses Ahlhorn

In seinem Bericht zum Blockhaus Ahlhorn betonte Oberkirchenrat Detlef Mucks-Büker, dass die Gespräche mit einem möglichen neuen Träger weit vorangeschritten seien. Er habe die Hoffnung, mit Jahresbeginn 2022 die Übergabe so auf den Weg zu bringen, dass zum zweiten Quartal vor Ort eine neue Einrichtung den Betrieb aufnehmen könne. Erst in dieser Woche hätte ein Sondierungsgespräch auf höchster Ebene stattgefunden, in dem diese Intention fest zum Ausdruck gebracht worden sei. Dies sein eine sehr begrüßenswerte Perspektive für die Zukunft des Blockhauses, so Oberkirchenrat Mucks-Büker. „Auch für uns würde das bedeuten, dass im Laufe des Jahres 2022 die Umsetzung der Synodenbeschlüsse zum Abschluss gebracht werden könnten. Ganz so, wie es auch die Haushaltsplanung gemäß den Synodenvorlagen vorsieht.“ Bis zur Entscheidung hätten beide Seiten bis auf weiteres Verschwiegenheit vereinbart.

Inzwischen habe eine Vertraulichkeitsvereinbarung abgeschlossen werden können, sodass die erforderlichen Unterlagen und Informationen ausgetauscht und geprüft werden könnten. Ortsbegehungen hätten stattgefunden und es werde angestrebt, zeitnah diesen Prüfungsprozess abzuschließen. Dann müssten die konkreten Übergabemodalitäten ausgehandelt werden. Gegenseitiges Vertrauen und höchste Vertraulichkeit in den Begegnungen und Gesprächen seien dabei zwei sehr wichtige Faktoren.

Erste konzeptionelle Ansätze würden auch die realistische Möglichkeit einschließen, „dass wir als Kirche mit unseren Gruppen und Tagungen das Blockhaus wieder als Gäste und Nutzerinnen und Nutzer besuchen können“, zeigte sich Mucks-Büker zuversichtlich.

Zweites Nachtragshaushaltsgesetz für das Haushaltsjahr 2021

Die Synode beschloss weiterhin den Zweiten Nachtragshaushalt der oldenburgischen Kirche für das Haushaltsjahr 2021. Der Nachtragshaushalt sieht eine Erhöhung der Einnahmen von 93,94 Millionen Euro auf 94,87 Millionen vor. Die Finanzerträge für das laufende Jahr in Höhe 2,41 Millionen Euro wurden nicht geändert. Dem gegenüber wurde die Summe der ordentlichen Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2021 um 151.150 Euro auf nunmehr 100,32 Millionen Euro erhöht. Die Rücklagenentnahmen wurden von 4,7 Millionen Euro auf 3,92 Millionen Euro reduziert. Damit ergibt sich für das Haushaltsjahr 2021 ein ausgeglichener Haushalt.

Im Zweiten Nachtragshaushalt seien sowohl Erhöhungen der Erträge, als auch noch nicht geplante Aufwendungen, die bis zu Erstellung des Nachtragshaushalts aufgelaufen seien, berücksichtigt worden, erklärte Bischof Thomas Adomeit in seiner Einbringung. Anlass für den Nachtragshaushalt seien Aufwendungen für die Abwicklung des Blockhauses Ahlhorn, insbesondere Personalaufwendungen, sowie die Nachzahlung einer EKD-Umlage des Vorjahres. Entsprechend dem Haushaltsgesetz müsse ein Nachtragshaushalt aufgestellt werden, wenn absehbar ein „erheblicher Fehlbetrag“ entstanden sei.

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Evangelisch-reformierten Kirche

19. November

Synode formuliert Impfaufruf

Die Gesamtsynode der Evangelisch-reformierten Kirche hat an die Menschen appelliert, sich impfen zu lassen. Einstimmig formulierten die 61 Synodenmitglieder: „Lassen Sie sich – soweit es medizinisch möglich ist – impfen!“ Dies sei angesichts steigender Infektionszahlen und „der dramatischen Notlage auf vielen Intensivstationen“ der beste Schutz für sich und andere.

Gleichzeitig warnt der vom Synodenmitglied Reinhold Robbe eingebrachte Appell vor einer gesellschaftlichen Ausgrenzung. „Die Evangelisch-reformierte Kirche steht vor dem Angesichts Gottes dafür ein, niemanden auszuschließen und Brücken zu bauen, wo sich zurzeit immer tiefere Gräben auftun. Niemand dürfe allgemein vom Gottesdienst ausgeschlossen werden. Am Vortag hatte sich Vizepräsident Helge Johr bereits gegen 2G-Gottesdienste an Weihnachten ausgesprochen.

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Trauer um Walter Herrenbrück

Der ehemalige Landessuperintendent der Evangelisch-reformierten Kirche, Walter Herrenbrück, ist tot. Der Theologe starb am 19. November 2021 im Alter von 82 Jahren in Nordhorn. Herrenbrück war 17 Jahre leitender Theologe und prägte mit seinem seelsorgerlich-zugewandten Stil über einen langen Zeitraum die Evangelisch-reformierte Kirche. Sein früher Einsatz für die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare fand zwar 2004 keine Mehrheit in der Synode, war aber für die spätere Diskussion wegweisend. Die Gesamtsynode wählte Herrenbrück 1987 zum Landessuperintendenten. Mit seiner Pensionierung schied er 2004 aus dem Amt aus.

Kirchenpräsidentin Susanne Bei der Wieden würdigte den Verstorbenen: „Ich bin Walter Herrenbrück in seiner Zeit als Landessuperintendent mehrere Male begegnet und erinnere mich an einen warmherzigen Zuhörer und klugen Ratgeber. Dabei war er humorvoll, feinsinnig und bescheiden. Walter Herrenbrück war weit über unsere Kirche hinaus präsent und hat ‚den Reformierten‘ durch sein klares theologisches Profil und sein großes Engagement in der Evangelischen Kirche in Deutschland hohes Ansehen verschafft. Seine Stimme hatte Gewicht. Unsere Evangelisch-reformierte Kirche hat Walter Herrenbrück viel zu verdanken. Wir werden ihn schmerzlich vermissen. Unsere Gedanken und Gebete sind in diesen Tagen bei seiner Ehefrau und seiner Familie. Wir wissen sie in Gottes Liebe geborgen.“

Walter Herrenbrück war der letzte Landessuperintendent der Evangelisch-reformierten Kirche. Nach einer Kirchenstrukturreform wurde das Amt abgeschafft. Sein Nachfolger als leitender Theologe, Jann Schmidt, trat sein Amt 2004 als Kirchenpräsident an.

Walter Herrenbrück wurde in Leer geboren. Er studierte Theologie in Heidelberg, Bonn und Göttingen und wurde Gemeindepastor in Uelsen (Grafschaft Bentheim). Von 1978 bis 1987 war er Leiter des Predigerseminars in Wuppertal-Elberfeld, der Ausbildungsstätte für Theologinnen und Theologen nach dem ersten theologischen Examen. Dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland gehörte Walter Herrenbrück von 1994 bis 2003 an. Sein letztes kirchliches Amt gab Herrenbrück mit 73 Jahren 2012 als Vorsitzender der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden ab.

Herrenbrück lebte seit seiner Pensionierung in Nordhorn (Grafschaft Bentheim). Er hinterlässt seine Ehefrau und eine große Familie aus Kindern und Enkelkindern.

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18. November 2021
Synode will Verbot von Atomwaffen

Die Gesamtsynode hat die Bundesregierung aufgerufen, dem Atomwaffenverbotsvertrag beizutreten. Einstimmig unterstützten die 61 Synodenmitglieder einen Antrag des kirchlichen Friedensausschusses. Darin heißt es: „Der Einsatz von Atomwaffen ist ein Verbrechen. Daher fordern wir nicht nur deren Ächtung sondern darüber hinaus ein Verbot des militärischen und politischen Einsatzes dieser Waffen sowie ein Verbot ihrer Herstellung und Weiterverbreitung.

In einer leidenschaftlichen Rede warb der Vorsitzende des Friedenausschusses, der Hannoveraner Theologieprofessor Marco Hofheinz, für den UN-Vertrag zum Atomwaffenverbot. Um der Wahrhaftigkeit des christlichen Zeugnisses willen müsse dem Einsatz und der Drohung mit Atomwaffen widersprochen werden. Inzwischen hätten dem UN-Vertrag 122 Länder zugestimmt. „Der Befehl, Atomwaffen zu zünden ist damit völkerrechtswidrig“, sagte Hofheinz.

Zuvor hatte der ehemalige Friedensbeauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Renke Brahms, die Friedensdiskussion im kirchlichen Raum zusammengefasst. Der ehemalige Wehrbeauftragte des Bundestags, der SPD-Politiker Reinhold Robbe, warb dafür, dass Deutschland nicht zu einem Alleingang innerhalb der NATO aufgefordert werden dürfe.

In dem Papier heißt es jetzt: „Deutschlang möge im Benehmen mit den Nato-Verbündeten seinen Status der nuklearen Teilhabe beenden, so dass künftig Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr nicht mehr an den Vorbereitungen von Einsätzen atomarer Waffen beteiligt sind“.

Bereits in der Pressekonferenz vor der Synodentagung hatte Kirchenpräsidentin Susanne Bei der Wieden erläutert, die Synodenerklärung zu Atomwaffen angesichts sich zuspitzender Konflikte weltweit aktueller denn je.

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Keine 2G-Gottesdienste

Vizepräsident Helge Johr hat Gottesdiensten zu Weihnachten unter 2G-Bedingungen eine Absage erteilt. Im Bericht des Moderamens sagte Johr vor der Synode: „Wir stehen vor dem Angesicht Gottes dafür ein, niemanden auszuschließen – und Brücken zu bauen, wo sich zurzeit immer tiefere Gräben auftun.“ Im Sinne Jesu Christi dürfte kein Mensch vom Gottesdienst ausgeschlossen werden. Auch die Kirchenverfassung sichere jedem Menschen zu, am Gemeindeleben teilzunehmen. Diese Argumente seien gewichtiger als der Wunsch, einen Gottesdienst ohne oder mit deutlich weniger Beschränkungen zu feiern.

Johr ergänzte, dass sich die Hygienekonzepte von Gottesdiensten mit Abstand bewährt hätten. Dort, wo die Konzepte eingehalten wurden, habe es keinen Fall von einer Ansteckung im Gottesdienst gegeben, obwohl teilweise unwissend infizierte Personen teilgenommen hätten. Johr warb zudem für alternative Formen von Gottesdiensten etwa im Freien. 

Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig

Beratungen über Zukunftsprozess
Synode tagt am 19. und 20. November in der Stadthalle Braunschweig

Braunschweig. Mit vier strategischen Projekten will die Landeskirche Braunschweig auf den Wandel in Kirche und Gesellschaft reagieren. Der Landessynode, die am 19. und 20. November in Braunschweig tagt, liegt ein entsprechendes Dokument vor, das sich einer Arbeitsgruppe verdankt, die in den vergangenen Monaten einen breit angelegten Diskussions- und Beratungsprozess in der Landeskirche durchgeführt hat. Dabei wurden vier Bereiche für die Weiterarbeit identifiziert: Geistliches Leben und Theologie, Seelsorgerliche Kirche und Diakonie, Erprobungsräume sowie netzwerkorientierte Zusammenarbeit in der Kirche.

Außerdem berät die Landessynode über die Verabschiedung eines Nachtragshaushaltes. Er soll unter anderem die Finanzierung der strategischen Projekte sicherstellen. Darüber hinaus sieht er Mittel für einen zusätzlichen Gebäudezukunftsprozess vor, der auch Maßnahmen zum Klimaschutz umfasst. Grundlage des Nachtragshaushaltes sind höhere Kirchensteuereinnahmen als geplant. So sollen für die strategischen Projekte rund 3,7 Millionen und für den Gebäudezukunftsprozess rund 2,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.

Darüber hinaus wählt die Synode einen neuen Leiter der Rechtsabteilung im Landeskirchenamt Wolfenbüttel. Einziger Kandidat ist Professor Dr. Christoph Goos (46) aus Halberstadt. Er ist unter anderem Experte für Kirchenrecht und hat seit 2017 eine Professur für Öffentliches Recht (Sozial- und Dienstrecht) an der Hochschule Harz in Halberstadt inne. Der Leiter der Rechtsabteilung der Landeskirche Braunschweig ist als Oberlandeskirchenrat Mitglied des Kollegiums des Landeskirchenamtes.

Die Tagung der Landessynode findet unter 3G-Bedingungen sowie mit umfangreichen Abstands- und Hygienemaßnahmen im Großen Saal der Braunschweiger Stadthalle statt. Sie ist öffentlich und wird per Livestream auf dem YouTube-Kanal des landeskirchlichen Magazins „Evangelische Perspektiven“ übertragen. Sie beginnt am Freitag, 19. November, um 9 Uhr und endet voraussichtlich am Samstag, 20. November, um 18 Uhr.

Tagesordnung

Livestream am 19. November

Livestream am 20. November 

Meldungen:

20.11.2021

Nachtragshaushalt beschlossen
Höhere Steuereinnahmen kommen Zukunftsprojekten zugute

Braunschweig (epd). Das Parlament der braunschweigischen Landeskirche hat am Samstag, 20. November, einen Nachtragshaushalt für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 beschlossen. Möglich wurde die Erhöhung des Haushaltsvolumens, weil die Kirchensteuereinnahmen nicht so stark gesunken sind wie aufgrund der Corona-Pandemie zunächst angenommen, teilte der Leiter der Finanzabteilung, Oberlandeskirchenrat Jörg Mayer, vor der in der Stadthalle Braunschweig tagenden Landessynode mit. „Das ist eine gute Nachricht für die Zukunftsprojekte in unserer Kirche“, sagte Mayer.

Die nachträgliche Erhöhung für das Jahr 2021 beläuft sich auf knapp sechs Millionen und für das Jahr 2022 auf rund vier Millionen Euro. Bereits im Jahr 2020 lagen die Kirchensteuereinnahmen der Landeskirche Braunschweig mit rund 94,7 Millionen etwa 800.000 Euro über der Vorjahresplanung.

Das Geld aus dem Nachtragshaushalt 2021/2022 soll in Zukunftsinitiativen fließen. So sollen für strategische Zukunftsprojekte rund 3,7 Millionen und für den Gebäudezukunftsprozess, der auch Maßnahmen zum Klimaschutz umfasst, rund 2,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.

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Geschlechtergerechte Sprache verwenden
Landessynode setzt Zeichen gegen Diskriminierung in Kommunikation

Braunschweig (epd). Das Parlament der braunschweigischen Landeskirche hat sich am Samstag, 20. November, dafür ausgesprochen, in der Kommunikation künftig eine diskriminierungsfreie, geschlechtergerechte und diverse Sprache zu benutzen. Es gehe um Gleichberechtigung, Wertschätzung und Sichtbarkeit, sagte der Synodale Nicolas Schlüter, der den Antrag für den Ausschuss für Ökumene, Mission und Diakonie einbrachte. „Sprache kann verbinden, aber auch ausschließen“, betonte Schlüter. Von den 37 in der Stadthalle Braunschweig anwesenden Synodalen stimmten 36 dafür, es gab eine Enthaltung.

Die detaillierte Ausgestaltung der diskriminierungsfreien Sprache, etwa mit Blick auf die Verwendung des sogenannten Gender-Sterns, soll weiter beraten werden. Die Synodalen beauftragten das Landeskirchenamt bis zur Herbsttagung im November 2022 entsprechende Vorschläge zu erarbeiten.

Bis dahin sollen in der Landeskirche Braunschweig die Empfehlungen für eine geschlechtergerechte Sprache der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und für Gesetzestexte die Vorgaben des Bundesjustizministeriums als Richtschnur dienen.

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Beratung am Fenster: Vertreterinnen der Diakonie berichten Landessynode über Arbeitsfelder

Braunschweig. Uta Hirschler, Vorstand des Diakonischen Werkes evangelischer Kirchen in Niedersachsen stellte vor der Landessynode in der Braunschweiger Stadthalle den Tätigkeitsbericht des Diakonischen Werkes vor. Darin ging es vor allem um den Austausch zwischen Diakonie und Kirche. Hirschler betonte, wie wichtig es sei, dass Diakonie und Kirche ihr jeweiliges Fachwissen bündeln und sich immer wieder neu ausrichten. Verbindende Elemente seien auch die Nachhaltigkeit und der Klimawandel. So habe sich das Diakonische Werk das Ziel gesetzt, bis 2035 klimaneutral zu werden.

Mit Blick auf die anhaltende Corona-Pandemie sagte Hirschler: „Corona hat die Nöte der Menschen verstärkt und Hilfe verunmöglicht.“ Zwar habe die Digitalisierung einen Sprung gemacht, trotzdem fehle es aber vielen noch an den nötigen technischen Voraussetzungen, um an digitalen Angeboten teilhaben zu können. Bei all den guten Ideen, die es gebe, um Menschen am Rande der Gesellschaft zu unterstützen, dürfe man aber nie die Würde der Betroffenen vergessen.

Oberlandeskirchenrat Thomas Hofer dankte Uta Hirschler für die gute Arbeit: „Die Landeskirche Braunschweig fühlt sich in dem Diakonischen Werk gut aufgehoben.“

Auch Anke Grewe, Vorstand der Diakonie-Stiftung im Braunschweiger Land, berichtete von der Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diakonie während der Corona-Pandemie. So habe die Diakonie 20.000 Menschen im Braunschweiger Land über Beratungen erreicht. Hierfür hätten allerdings schnell neue Lösungen gefunden werden müssen, denn Home-Office sei in diesem Bereich keine Möglichkeit. Denn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien am geöffneten Fenster tätig, an der Tür oder digital und per Telefon.

Ein Vorteil sei laut Anke Grewe die Ende 2019 eingeführte elektronische Klientenakte. „So können alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an jedem Ort auf die Daten der Klientinnen und Klienten zugreifen.“

Ein wichtiger Punkt sei außerdem die Migration. „Das ist ein Thema von Bund, Ländern, von uns allen“, so Grewe. Daher sollte es das Ziel sein, Migration angemessen und zielführend zu begleiten und neue Fachkräfte zu gewinnen. Deutschland sei ein Einwanderungsland und brauche dafür konkrete Regeln.

Oberlandeskirchenrat Thomas Hofer dankte auch der Diakonie im Braunschweiger Land für das große Engagement. Die Synodale Anne-Luise Lee bat um mehr Informationen zu alleinerziehenden Müttern während der Corona-Pandemie. Daraufhin erklärte Anke Grewe, dass dies eine große Baustelle sei, da alleinerziehende Mütter mit mehreren Kindern oft in beengten Wohnverhältnissen leben. Um hier Lösungen zu finden, werde die Diakonie künftig verstärkt mit Familienzentren, Mehrgenerationenhäusern und Kindergärten zusammenarbeiten. (sis)

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„Lassen Sie sich impfen!“
Diakonie-Aufsichtsratsvorsitzender Hofer für Impfpflicht für alle

Braunschweig. Für eine Impfpflicht für alle hat sich Oberlandeskirchenrat Thomas Hofer als Aufsichtsratsvorsitzender des Diakonischen Werkes evangelischer Kirchen in Niedersachsen (DWiN) ausgesprochen. Vor der braunschweigischen Landessynode betonte er am Samstag, 20. November, die Verantwortung aller Bürgerinnen und Bürger für die Überwindung der Corona-Pandemie. Er könne sich zwar auch eine Impfflicht für bestimmte Berufsgruppen, zum Beispiel in der Pflege, vorstellen. Aber das reiche nicht. Corona sei eine soziale Herausforderung und nicht nur eine Frage der individuellen Gesundheit. Vor diesem Hintergrund appellierte er an die Öffentlichkeit: „Lassen Sie sich impfen und übernehmen Sie damit Verantwortung für sich selbst und unsere Gesellschaft!“

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19.11.2021

Kirchliche Trauung für alle
Synode beschließt mit großer Mehrheit Änderung des Traugesetzes

Braunschweig. Die Landeskirche Braunschweig ermöglicht die kirchliche Trauung gleichgeschlechtlicher und Menschen mit dem dritten Geschlecht. Die Landessynode hat sich am Freitag, 19. November, in geheimer Abstimmung mit 34 Stimmen (zwei Nein-Stimmen, eine Enthaltung) für eine entsprechende Änderung des Traugesetzes ausgesprochen. Ermöglicht wird die Öffnung durch eine Änderung der Präambel, die eine Bindung der Ehe an Mann und Frau auflöst. Stattdessen wird nun formuliert: „Die Ehe ist eine Gabe Gottes und hat die Bestimmung, das gemeinsame Leben zweier Menschen auf Lebenszeit in gegenseitige Achtung zu gestalten.“

Mit dem Beschluss lehnte die Synode eine Empfehlung von Kirchenregierung, Landesbischof und Kollegium des Landeskirchenamtes ab, vor einer endgültigen Entscheidung eine Stellungnahme der Theologischen Kammer sowie der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) abzuwarten. Die drei anderen Leitungsorgane hatten den Gesetzentwurf zwar ebenfalls begrüßt, plädierten aber dafür, „aufgrund der hohen Bedeutung des Regelungsinhalts über die Landeskirche hinaus in die Gemeinschaft der Gliedkirchen der EKD und die ökumenischen Partnerkirchen“ erst nach Vorlage eines theologischen Gutachtens endgültig zu entscheiden.

Mit der neuen Regelung geht die Landeskirche Braunschweig über Traugesetze in anderen Kirchen hinaus, die lediglich die kirchliche Trauung für gleichgeschlechtliche Menschen ermöglichen. Nur 13 Synodale waren für eine Verschiebung der Entscheidung bis zur Vorlage eines theologischen Gutachtens, 19 dagegen. Fünf Synodale enthielten sich.

Kai Florysiak (Braunschweig) meinte, die Angelegenheit sei hinreichend diskutiert worden. Die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher und Menschen mit dem 3. Geschlecht seitens der Kirche müsse jetzt beendet werden. Dem gegenüber plädierte Propst Thomas Gunkel (Goslar) dafür, eine substanzielle theologische Auseinandersetzung abzuwarten, bevor die Synode eine endgültige Entscheidung trifft. Es reiche nicht, Bibelstellen zu zitieren, die zur eigenen Weltanschauung passen.

Auch Oberlandeskirchenrat Thomas Hofer sprach sich als stellvertretender Landesbischof für ein qualifiziertes theologisches Gespräch über die verschiedenen Positionen aus und warnte vor einer Selbstsäkularisierung der Kirche. Denn man müsse damit rechnen, dass nicht alle Mitglieder der Landeskirche und ökumenischen Partner die Entscheidung mittragen. Er gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass die Einheit der Kirche erhalten bleibe, wenn wir uns an Jesus Christus als der Mitte der Kirche und dem Grund des Glaubens ausrichten und nicht an uns selbst.

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Den Wandel gestalten - Landessynode beschließt Projekte zur Zukunft der Kirche

Braunschweig. Die Landeskirche Braunschweig will mit strategischen Projekten den Wandel der kirchlichen Arbeit vorantreiben. Einen entsprechenden Beschluss hat die Landessynode am Freitag, 19. November, bei ihrer Tagung in Braunschweig gefasst. Eine Lenkungsgruppe, die von der Kirchenregierung eingesetzt wird, soll die Projekte in vier Bereichen begleiten: Geistliches Leben und Theologie, Seelsorge und Diakonie, Erprobungsräume sowie Netzwerkorientierte Zusammenarbeit.

Die Projekte sind Ergebnis eines umfangreichen Diskussions- und Beratungsprozesses, der in den vergangenen Monaten in der Breite der Landeskirche geführt wurde. Mehr als hundert Rückmeldungen seien verarbeitet worden, betonte Pfarrer Thomas Ehgart (Bad Gandersheim) seitens der Kirchenregierung. Er verwahrte sich gegen den Vorwurf, der Prozess habe zu wenig Beteiligung und Substanz hervorgebracht. Insbesondere Kai Florysiak (Braunschweig) hatte kritisiert, die Kirche sei von zu viel Larmoyanz und zu wenig Begeisterung geprägt. Auch Sebastian Ebel (Braunschweig) forderte mehr Aufbruch und Optimismus.

In der Folge entwickelte sich eine lebhafte Debatte, in der die Projekte näher dargestellt wurden. Dabei wurde deutlich, dass gravierende Veränderungsprozesse nötig werden könnten, um die kirchliche Arbeit zukunftsfest zu machen. Vor allem das Verhältnis zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen müsse neu justiert werden, sagte Landesbischof Dr. Christoph Meyns. Er würdigte die Bereitschaft zur Mitwirkung der Ehrenamtlichen, es sei aber nötig, den kirchlichen Auftrag neu zu klären.

Auch Pfarrerin Elke Rathert (Braunschweig) und Diakonie-Vorstand Anke Grewe (Braunschweig) wiesen auf die Bedeutung freiwilliger Mitwirkung hin. Analog zu Freiwilligendiensten müssten Engagierte gezielter angesprochen werden. Außerdem sollten Besuchsdienste intensiviert und kirchliche Orte außerhalb der Kirchengebäude entdeckt werden.

Darüber hinaus wurden „Erprobungsräume“ diskutiert. Dabei gehe es unter anderem darum, „multiprofessionelle Teams“ zu entwickeln. Diese könnten künftig in Ergänzung zum Pfarramt die Leitung der Kirchengemeinden übernehmen und Pfarrerinnen und Pfarrer in Managementfragen entlasten, wie Propst Thomas Gunkel (Goslar), Pfarrer Thomas Ehgart und Pfarrer Frank Ahlgrim (Schladen) deutlich machten. Das sei insbesondere für diejenigen Bereiche in der Landeskirche wichtig, in denen nur noch wenige Pfarrpersonen tätig seien. 

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Christoph Goos gewählt - Professor aus Halberstadt wird neuer Leiter der Rechtsabteilung

Braunschweig. Professor Dr. Christoph Goos (47) aus Halberstadt wird neuer Leiter der Rechtsabteilung der Landeskirche Braunschweig. Die braunschweigische Landessynode wählte ihn mit 35 Stimmen am Freitag, 19. November, in der Braunschweiger Stadthalle. 37 Synodenmitglieder waren anwesend.

Als Oberlandeskirchenrat wird Goos Mitglied des Kollegiums des Landeskirchenamtes. Das Kollegium ist neben der Landessynode, der Kirchenregierung und dem Landesbischof eines der vier Leitungsorgane der Landeskirche. Goos folgt in seinem neuen Amt Dr. Jan Lemke, der Kirchenamtspräsident der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) in Erfurt geworden ist.

In seiner Vorstellungsrede vor der Landessynode sagte Goos, die nächsten Jahre seien entscheidend. Gerne wolle er deshalb den Zukunftsprozess der Landeskirche Braunschweig juristisch begleiten. Dabei spiele nicht zuletzt die Digitalisierung eine wichtige Rolle, die er als Chance bezeichnete. Außerdem lobte er das diakonische Engagement im entkirchlichten Umfeld. Die Kirche schaue hin, wo andere wegschauen. Das gelte gerade auch bei der Hilfe für Flüchtlinge. Außerdem könne er sich vorstellen, dass die Kirche im Rahmen ihrer Möglichkeiten Impf-Aktionen gegen die Corona-Pandemie unterstützt.

Dr. Christoph Goos hat seit 2017 eine Professur für Öffentliches Recht (Sozial- und Dienstrecht) an der Hochschule Harz in Halberstadt inne. Seit 2019 amtiert er als Prodekan des Fachbereichs Verwaltungswissenschaften der Hochschule und ist seit 2020 Mitglied des Senats. Außerdem betätigt er sich als Lehrbeauftragter an der Universität Halle-Wittenberg.

Seit 2002 wirkte Goos in verschiedenen wissenschaftlichen Positionen am Institut für Öffentliches Recht der Universität Bonn. Zuletzt in Vertretung des Lehrstuhls von Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio. Davor war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Erlangen-Nürnberg tätig. Sein Jura-Studium absolvierte er in Heidelberg, das Referendariat unter anderem im Rechtsreferat des Evangelischen Oberkirchenrates Karlsruhe.

Ev.-luth. Landeskirche Hannovers

Die Synode tagt vom 24. bis zum 26. November 2021 digital

Synodenseite mit Livestream

26. November

Landessynode verabschiedet Appell zur Covid-19-Schutzimpfung

Die 26. Landessynode der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers hat sich heute auf ihrer digitalen Tagung dem Appell zur Covid-19-Schutzimpung angeschlossen, den die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck am Mittwoch beschlossen hatte.

Der Beschluss der Landessynode lautet:

„Die Covid-19-Schutzimpfung ist ein Ausdruck von Solidarität und christlicher Nächstenliebe. Daher ruft die Landessynode der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers alle Menschen auf, sich impfen zu lassen.

Die pandemische Entwicklung besorgt uns zutiefst. Wir empfinden großes Mitgefühl mit allen, die unter Covid-19 leiden und die in Sorge um ihre Angehörigen oder Freunde sind. Wir erleben die große Belastung der Menschen in Gesundheitsberufen. Nach der langen Zeit sind die Kraftreserven erschöpft.

Daher schließen wir uns in christlicher Verbundenheit dem Appell zur Covid-19-Schutzimpfung der Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck an:

Wir wenden uns dankbar an diejenigen, die sich bereits haben impfen lassen – "Sie haben für sich selbst und für andere eine verantwortungsvolle Entscheidung getroffen.

Wir wenden uns hoffnungsvoll an diejenigen, die trotz Bedenken nun eine Impfung erwägen – ‚Sie werden sich selbst und andere damit schützen, so gut es möglich ist. Nach 120 Millionen allein in Deutschland verabreichten Dosen verfügt die Medizin über alle notwendigen Erfahrungen, um über die sicheren Impfstoffe aufzuklären. Im Aufklärungsgespräch wird auf Ihre Bedenken eingegangen und geklärt, ob eine Impfung für Ihre medizinische Situation angezeigt ist.‘

Wir wenden uns an diejenigen, die bis jetzt dem weit überwiegenden Konsens der Wissenschaft widersprechen oder gar aktiv unwahre Inhalte über die Pandemie verbreiten – ‚Die Meinungsfreiheit schützt Ihre abweichende Haltung, aber alle Meinungen müssen sich vernunftbezogen prüfen lassen. Das rechtlich Erlaubte ist nicht identisch mit dem, was in dieser Situation aus Verantwortung geboten ist. Freiheit ist nicht nur die Freiheit der Lauten, sondern insbesondere die Freiheit der Schwachen.‘

Wir wenden uns auch an die politisch Verantwortlichen in unserem Land – ‚Aufgrund der Erfahrungen der letzten Zeit bitten wir Sie, die Möglichkeit einer Impfpflicht jetzt ernsthaft zu prüfen. Gleichzeitig gilt auch: Die Pandemie ist eine weltweite Herausforderung, daher muss der Zugang zu Impfstoffen weltweit sichergestellt werden.‘

Wir wenden uns dankbar und erwartungsvoll an die Mitarbeitenden und Engagierten in Kirchengemeinden und kirchlichen Handlungsfeldern – ‚Bitte unterstützen Sie mit Ihrem Handeln, Ihrer Kreativität und Ihren Ressourcen alle Ansätze, die Impfungen fördern‘.