Ev-luth. Landeskirche in Braunschweig: Prof. Dr. Christoph Goos kandidiert fürs Leitungsamt in der Rechtsabteilung

Nachricht 11. Oktober 2021
Kandidat für die Leitung der Rechtsabteilung der Landeskirche Braunschweig: Professor Dr. Christoph Goos. Foto: Hochschule Harz

Kandidat für Rechtsabteilung: Nominierungsausschuss schlägt Professor Dr. Christoph Goos vor 

Wolfenbüttel. Prof. Dr. Christoph Goos (46) aus Halberstadt kandidiert um die Nachfolge von Oberlandeskirchenrat Dr. Jan Lemke als Leiter der Rechtsabteilung der Landeskirche Braunschweig. Der Ältesten- und Nominierungsausschuss hat ihn den Mitgliedern der Landessynode vorgeschlagen, die bei ihrer Tagung vom 18. bis 20. November die Wahl durchführen wird. Oberlandeskirchenrat Dr. Lemke ist im September als Kirchenamtspräsident der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) nach Erfurt gewechselt.

Dr. Christoph Goos hat seit 2017 eine Professur für Öffentliches Recht (Sozial- und Dienstrecht) an der Hochschule Harz in Halberstadt inne. Seit 2019 amtiert er als Prodekan des Fachbereichs Verwaltungswissenschaften der Hochschule und ist seit 2020 Mitglied des Senats. Außerdem betätigt er sich als Lehrbeauftragter an der Universität Halle-Wittenberg.

Seit 2002 wirkte Goos in verschiedenen wissenschaftlichen Positionen am Institut für Öffentliches Recht der Universität Bonn. Zuletzt in Vertretung des Lehrstuhls von Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio. Davor war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Erlangen-Nürnberg tätig. Sein Jura-Studium absolvierte er in Heidelberg, das Referendariat unter anderem im Rechtsreferat des Evangelischen Oberkirchenrates Karlsruhe.

Ehrenamtlich engagiert sich Goos als Organist am Dom in Halberstadt sowie als Präses der Synode des Kirchenkreises Halberstadt. Der in einem badischen Pfarrhaus aufgewachsene Jurist ist überdies Mitglied im Verwaltungsrat des Kreiskirchenamtes Harz-Börde.

Der Leiter der Rechtsabteilung der Landeskirche Braunschweig ist als Oberlandeskirchenrat Mitglied des Kollegiums des Landeskirchenamtes. Das Kollegium stellt neben der Landessynode, der Kirchenregierung und dem Landesbischof eines der vier Leitungsorgane der Landeskirche dar. Dessen Mitglieder werden von der Landessynode für die Dauer von sechs Jahren gewählt und von der Kirchenregierung in ein Kirchenbeamtenverhältnis auf Zeit berufen. Eine Wiederwahl ist möglich und erfolgt dann für zwölf Jahre.