Neue Coronaverordnung für Niedersachsen - Was bedeutet das für Gottesdienste?

Nachricht 25. Januar 2021

Die Niedersächsische Staatskanzlei erläutert in einer Pressemeldung, was die ab dem 25. Janaur 2021 geltende neue Corona-Verordnung besagt für

Religiöse Veranstaltungen - Zusammenkünfte von Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften

"Bei Gottesdiensten in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie bei Zusammenkünften anderer Glaubensgemeinschaften muss der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt bleiben. Es gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske auch am Platz. Der Gemeindegesang bleibt untersagt. Neu in der geänderten Verordnung wird geregelt (§9 Abs. 1 Satz 6), dass Zusammenkünfte mit mehr als zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei Veranstaltungen im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 2 bei den örtlich zuständigen Behörden spätestens zwei Werktage zuvor anzuzeigen sind, sofern keine generellen Absprachen mit den entsprechenden Behörden getroffen werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die maximal zulässige Kapazität der verfügbaren Räumlichkeiten insbesondere bei Veranstaltungen mit vorhersehbar hoher Frequentierung nicht überschritten wird und die strengen Schutz- und Hygienemaßnahmen in den Einrichtungen, in denen diese Zusammenkünfte stattfinden sollen, eingehalten werden können und auch eingehalten werden. Damit werden die Veranstalter zusätzlich dahingehend unterstützt, dass die Zusammenkünfte rechtskonform durchgeführt werden.

Diese Regelung richtet sich nicht an die großen christlichen, islamischen oder jüdischen Religionsgemeinschaften, die an feststehenden und allgemein bekannten Wochentagen wiederkehrend die betreffenden Veranstaltungen auf der Grundlage eines den Vorschriften dieser Verordnung entsprechenden Hygienekonzeptes zur Wahrung von Teilnehmerzahlen, Abständen etc. durchführen. Das Hygienekonzept ist in diesen Fällen - soweit noch nicht erfolgt - aber den zuständigen örtlichen Behörden bekannt zu geben und mit diesen abzusprechen."

Die ganze Pressemeldung "Geänderte Corona-Verordnung in Kraft" im Wortlaut:
https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/geanderte-corona-verordnung-in-kraft-196486.html

Auszug auf einer Pressemeldung der Nds. Staatskanzlei, 25. Januar 2021