Neue Verordnung gibt Planungsgrundlage für Weihnachtsgottesdienste

Nachricht 08. Oktober 2020
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Die heute veröffentlichte Corona-Verordnung des Landes gibt den Kirchengemeinden in Niedersachsen eine Planungsgrundlage für Weihnachtsgottesdienste. Die Konföderation der evangelischen Kirchen in Niedersachsen begrüßt diese Regelung. Sie erlaubt Kirchengemeinden, Weihnachtsgottesdienste unter freiem Himmel anzubieten, an denen Besuchende auch im Stehen teilnehmen können. Diese Möglichkeit hatte sich zuletzt noch nicht als gesichert abgezeichnet. „Wir freuen uns sehr, dass die Gemeinden jetzt eine rechtliche Grundlage für ihre Planung haben“, sagte die Bevollmächtigte der Konföderation, Dr. Kerstin Gäfgen-Track, am Donnerstag nach einer Video-Konferenz mit Staatssekretär Heiger Scholz, Leiter des Krisenstabs der Landesregierung. Voraussetzung für solche Gottesdienste unter freiem Himmel ist nach §9 der Verordnung ein Hygienekonzept der jeweiligen Kirchengemeinden. Auf Basis der jetzt vorgelegten Verordnung dürfen Kirchengemeinden Weihnachtsgottesdienste auch in Fußballstadien oder auf größeren Plätzen anbieten, auch wenn sie nicht für alle Besuchenden eine Sitzgelegenheit anbieten können. „Klar ist aber auch, dass die Planungen für Veranstaltungen aller Art weiterhin vom Stand des Infektionsgeschehens abhängig sind“, sagte Gäfgen-Track. „Die Kirchengemeinden sind in den letzten Monaten höchst verantwortlich mit der Situation umgegangen. Sie haben streng darauf geachtet, umfassende Hygienekonzepte zu erarbeiten und umzusetzen. Dieses gilt auch bei den Weihnachtsgottesdiensten ohne Ausnahme.“

Pressemitteilung der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen