Verantwortliche Gestaltung von Gottesdiensten in den evangelischen Kirchen in Niedersachsen

Nachricht 07. Mai 2020
Testsitzen unter Hygieneauflagen in einer niedersächsischen Kirche

Hannover (epd). In Niedersachsen sollen Gottesdienste ab dem 7. Mai trotz der Corona-Krise wieder möglich sein, soweit Hygienebedingungen eingehalten werden. Die Landesregierung hat am Donnerstag einen entsprechenden Runderlass an die Gesundheitsämter gegeben, wie die Sprecherin der Landesregierung, Anke Pörksen, dem epd bestätigte. Bereits am Mittwoch habe Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) in einer Videokonferenz mit Vertreterinnen und Vertretern der großen Religionsgemeinschaften in Niedersachsen Entsprechendes für religiöse Feiern in Kirchen, Synagogen und Moscheen vereinbart.

Der hannoversche Landesbischof Ralf Meister begrüßte die Entscheidung. "Es werden verantwortbare Formen von Gottesdiensten sein, bei denen der Schutz für die Gottesdienstbesucherinnen und -besucher und die Mitwirkenden von zentraler Bedeutung ist", betonte der evangelische Bischof. "Aber auch eine kleine Form ist eine Feier in der Gegenwart Gottes." Die Kirchen seien Trosträume, auch dann, wenn sich dort nur wenige Menschen versammelten.

Die Vertreterinnen und Vertreter der großen niedersächsischen Religionsgemeinschaften haben sich laut Staatskanzlei selbst dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass der Zugang zu den Gottesdiensten zahlenmäßig begrenzt wird. Es sollen mindestens zehn Quadratmeter für jeden Gläubigen zur Verfügung stehen. Ein Abstand von mindestens 1,5 Metern ist stets zu wahren, auch in den Eingangs- und Ausgangsbereichen. Familien und Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, können zusammensitzen. Auf gemeinschaftlichen Gesang wird genauso verzichtet wie auf das Nutzen von Becken oder Kelchen für Taufen oder Abendmahlsfeiern.

Ursprünglich waren die Kirchen davon ausgegangen, spätestens am 10. Mai wieder Gottesdienste feiern zu können, die wegen der Corona-Pandemie seit Wochen nicht möglich waren. Am Mittwochabend kippte das Bundesverfassungsgericht das pauschale Gottesdienstverbot in Niedersachsen. Mit Blick auf den schwerwiegenden Eingriff in die Glaubensfreiheit sei es kaum vertretbar, dass nicht Einzelfälle geprüft würden. Das Gericht entschied zu einer Klage einer muslimische Gemeinde, die sich gegen das Verbot einer Versammlung im Ramadan gewandt hatte.

Meister erinnerte daran, dass viele Pastorinnen und Pastoren in den vergangenen Wochen mit Kreativität neue Formen der Verkündigung entwickelt hätten. Auch davon würden viele weiterbestehen. "Das ist besonders wichtig für die Menschen, die zu den Risikogruppen gehören, und deshalb noch nicht wieder an Gottesdiensten teilnehmen können."

Eine Reihe von Bundesländern hat zuletzt beschlossen, ab Mai wieder Gottesdienste unter Auflagen zu erlauben. In Sachsen und Thüringen sind religiöse Feiern bereits wieder möglich. (1095/01.05.20)

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Ev.-luth. Landeskirche Hannovers gibt Handlungsempfehlungen für Gottesdienste

Für Besucher ohne derartigen Gesichtsschutz sollen die Kirchengemeinden Masken bereithalten, heißt es. Auf Gemeindegesang soll aufgrund einer potenziell erhöhte Abgabe von Tröpfchen in die Atemluft verzichtet werden. Chöre, Posaunenchöre oder Blasinstrumente sollen ebenfalls nicht an Gottesdiensten mitwirken, "bis eine wissenschaftliche Klärung über das erhöhte Gefährdungspotenzial vorliegt".

Von Abendmahlsfeiern soll zunächst abgesehen werden, dazu werde das Landeskirchenamt demnächst gesonderte Empfehlungen geben, heißt es in dem Papier. Vorerst ausgenommen von der vorsichtigen Wiederaufnahme von Gottesdiensten sind den Angaben zufolge Feiern in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen. Hier seien bestehende Kontakt- und Besuchsverbote maßgeblich.

Zugleich wird betont, dass eine "unmittelbare Rückkehr zu den Verhältnissen, wie wir sie bis zum Ausbruch der Corona-Krise hatten", nicht möglich sei. Die Landekirche werde auf längere Sicht Gottesdienste feiern, "die sich in vielem davon unterscheiden, wie wir es gewohnt waren".

Um dennoch möglichst vielen Menschen den Zugang zu Gottesdiensten und Andachten zu ermöglichen, ermuntert das Landeskirchenamt die Gemeinden zu flexibleren Angeboten, etwa zu Wochenschlussandachten, abendlichen Gebetszeiten an Werktagen oder mehreren verkürzten Sonntagsgottesdiensten. Eine genaue Begrenzung der Personenanzahl pro Gottesdienst sieht die Handreichung aufgrund individueller räumlicher Gegebenheiten in den einzelnen Kirchengebäuden nicht vor. Grundsätzlich seien Kirchenräume aber so vorzubereiten, dass Gottesdienstbesucher stets einen Mindestabstand von anderthalb Metern zueinander einhalten können.

Der Geistliche Vizepräsident des hannoverschen Landeskirchenamtes, Arend de Vries, betonte am Freitag in Hannover, dass es trotz gewissenhafter Vorkehrungen zum Gesundheitsschutz viele Menschen geben werde, "die bislang zum Gottesdienst gekommen sind, die nun aber aufgrund des möglichen Infektionsrisikos nicht kommen werden". Er appellierte an die Gemeinden, den Kontakt auch zu diesen Menschen zu halten. Deshalb sei es wichtig, parallel zur Wiederaufnahme der klassischen Gottesdienste auch die vielfältigen digitalen Formen der Verkündigung zu pflegen und weiterzuentwickeln, die in den vergangenen Wochen angesichts geschlossener Kirchen in vielen Gemeinden entstanden seien.

Die hannoversche Landeskirche ist mit rund 2,5 Millionen Mitgliedern in 1.235 Gemeinden die größte evangelische Landeskirche in Deutschland. Ihr sind rund drei Viertel aller evangelischen Gemeinden in Niedersachsen angegliedert. (1187/01.05.20)

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Oldenburger Bischof begrüßt Wiederzulassung von Gottesdiensten

Oldenburg (epd). Oldenburgs Bischof Thomas Adomeit hat die Wiederzulassung von öffentlichen Gottesdiensten in Niedersachsen mit großem Nachdruck begrüßt. "Das ist eine große Erleichterung, denn Gottesdienste gehören zum Grundvollzug unseres Glaubens und haben daher höchste Priorität", sagte Adomeit am Freitag. Nach einer Vereinbarung der niedersächsischen Landesregierung mit den großen Glaubensgemeinschaften sollen ab dem 7. Mai Gottesdienste in Niedersachsen unter Auflagen wieder möglich sein.

Dabei bleibe das Hauptziel, Leben zu schützen, betonte Adomeit. Es gehe weiterhin um eine wirkungsvolle Eindämmung des Coronavirus. Dies würden auch die Anfang kommender Woche zu verabschiedenden Regelungen für öffentliche Gottesdienste im Oldenburger Land berücksichtigen. Dabei werde mit großer Vorsicht und Umsicht vorgegangen.

Den Kirchengemeinden sei es in den vergangenen Wochen gelungen, trotz aller Einschränkungen Gottesdienste in digitaler Form oder als Hausgottesdienste zu feiern und so Menschen zu erreichen, erklärte der Bischof weiter. Der Reichtum an Kreativität habe ihn dabei sehr beeindruckt. (1182/01.05.20)

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Kirchenpräsident rät zur Umsicht bei Gottesdiensten

Leer (epd). Der evangelisch-reformierte Kirchenpräsident Martin Heimbucher hat zur Umsicht bei der Öffnung von Kirchen für Gottesdienste geraten. Es müsse um "Umsicht vor Eile" gehen, schrieb Heimbucher in einem Brief an alle evangelisch-reformierten Kirchengemeinden in Deutschland. Er empfehle, nicht vor dem 17. Mai in die Kirchen einzuladen. In Niedersachsen sollen Gottesdienste ab dem 7. Mai trotz der Corona-Krise wieder möglich sein, soweit Hygienebedingungen eingehalten werden. Die niedersächsische Landesregierung hatte am Donnerstag einen entsprechenden Runderlass an die Gesundheitsämter gegeben.

In seinem Schreiben riet Heimbucher, dass sich die Gemeinden nicht von Meldungen aus anderen Bundesländern und anderen Kirchen unter Druck setzen lassen sollten. Schon zuvor hatte er empfohlen, neu entwickelte digitale Projekte weiterzuführen. Die Landeskirche werde ihr Angebot eines YouTube-Gottesdienstes für jeden Sonntag so lange fortführen, wie Gottesdienste nur unter deutlichen Einschränkungen möglich seien.

Eine Reihe von Bundesländern hat zuletzt beschlossen, ab Mai wieder Gottesdienste unter Auflagen zu erlauben. In Sachsen und Thüringen sind religiöse Feiern bereits wieder möglich. In Bayern dürfen Gottesdienste unter bestimmten Voraussetzungen ab Montag (4. Mai) wieder gefeiert werden. Zur Evangelisch-reformierten Kirche mit Sitz in Leer gehören rund 171.000 Mitglieder in 145 Gemeinden zwischen Ostfriesland und dem Allgäu. (1110/01.05.20)

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Braunschweiger Bischof begrüßt Gottesdienst-Öffnungen

Wolfenbüttel (epd). Der braunschweigische Landesbischof Christoph Meyns begrüßt die Entscheidung der niedersächsischen Landesregierung, ab der kommenden Woche wieder Gottesdienste in Kirchen zuzulassen. "Sieben Wochen ohne gottesdienstliches Leben in unseren Kirchen war eine unfreiwillige Fastenzeit der besonderen Art", sagte Meyns in einer am Sonntag veröffentlichten Video-Andacht. Gottesdienste seien ein Fest des Glaubens und der "Herzschlag der Kirche". Wegen der Corona-Pandemie könnten aber auch künftig kirchliche Versammlungen nur unter erschwerten Bedingungen stattfinden und nicht überall angeboten werden.

Das Gottesdienstverbot habe ihm gezeigt, dass man mit Zahlen und Statistiken der Bedeutung von Gottesdiensten nicht gerecht werde, sagte der der evangelische Theologe. "Ohne Gottesdienste verliert die Kirche auf Dauer ihre Lebendigkeit und das Gottvertrauen seine Kraft." Ohne die Gemeinschaft des Glaubens könne kein Glaube entstehen und wachsen. "Und ohne diese Gemeinschaft wächst daraus kein soziales Miteinander."

Zur Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig gehören 329 Gemeinden mit rund 328.000 Mitgliedern im Südosten Niedersachsens sowie auf dem Gebiet von Sachsen-Anhalt. Mit der Landesregierung in Magdeburg liefen Meyns zufolge über eine Öffnung von Gottesdiensten noch Verhandlungen zwischen der Regierung und den großen Religionsgemeinschaften. Der Landesbischof zeigte sich aber zuversichtlich, dass auch dort bald eine Entscheidung getroffen werde. (3057/03.05.20)

epd lnb gum