„Unbezahlbar und freiwillig“ – Bewerbungsfrist verlängert bis zum 24. Juli 2020

Nachricht 26. Juni 2020
Gemeinsam mit den Sparkassen in Niedersachsen und den VGH Versicherungen lobt die Niedersächsische Landesregierung zum 17. Mal den „Niedersachsenpreis für Bürgerengagement – Unbezahlbar und freiwillig“ aus.
Engagierte Bürgerinnen und Bürger, die freiwillig für andere ihr Bestes geben, sind aufgerufen, sich noch bis zum 24. Juli 2020 an diesem Wettbewerb zu beteiligen.
 
In der aktuellen Situation erlangt das ehrenamtliche Engagement eine besondere Bedeutung. In kürzester Zeit haben sich überall in unserem Land Menschen zusammengetan, um gemeinsam anderen zu helfen. Daher sind in diesem Jahr ausdrücklich auch Initiativen aufgefordert, die sich im Rahmen der Corona-Pandemie engagieren. Bewerben können sich Einzelpersonen, Vereine, Initiativen oder Selbsthilfegruppen aus den Bereichen Kultur, Sport, Umwelt, Kirche/religiöse Gemeinschaften und Soziales, die sich in ihrer Freizeit für das Gemeinwohl engagieren. Es ist aber auch möglich, dass Einzelpersonen oder Organisationen von Dritten vorgeschlagen werden.Eine Jury mit namhaften Vertreterinnen und Vertretern niedersächsischer Institutionen wird die Preisträgerinnen und Preisträger unter den eingereichten Vorschlägen auswählen.
 
Insgesamt werden zehn Preise im Gesamtwert von 30.000 Euro vergeben. Darüber hinaus lobt NDR 1 Niedersachsen noch einen Sonderpreis aus, der von den Hörerinnen und Hörern des Senders ermittelt wird. Dieser ist ebenfalls mit 3.000 Euro dotiert.
 
Die Bewerbungsunterlagen müssen eine Beschreibung des freiwilligen Engagements (maximal zwei Seiten), die Darstellung der Ziele und Zielgruppe, Startzeitpunkt, Anzahl der Engagierten, eventuelle Kooperationspartner sowie die Finanzierung des Projektes enthalten.
 
Weitere Informationen über den Wettbewerb und die Möglichkeit zur Online-Bewerbung gibt es auf www.unbezahlbarundfreiwillig.de. Bewerberinnen und Bewerber können ihre Unterlagen gleichfalls per Mail an Christiane.Lamarre@stk.niedersachsen.de oder postalisch an die Niedersächsische Staatskanzlei, „Unbezahlbar und freiwillig“, Planckstraße 2, 30169 Hannover, senden.