Oldenburg: Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis gibt Leitungsamt zum 1. April 2021 auf

Nachricht 08. Dezember 2020
Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis. Foto: ELKiO/Augenschmaus

Bischof Thoma Adomeit: Zusammenarbeit in der Verantwortung für unsere Kirche hat Freude gemacht

Die juristische Oberkirchenrätin der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg, Dr. Susanne Teichmanis, hat angekündigt, dass sie ihr Leitungsamt zum 1. April 2021 aus persönlichen Gründen aufgeben werde. Teichmanis (52) gehört seit Anfang April 2016 zur Führungsriege der oldenburgischen Kirche und war im November 2015 von der Synode der oldenburgischen Kirche unbefristet zum juristischen Mitglied des Oberkirchenrates gewählt worden.

Diese Entscheidung sei ihr nicht leicht gefallen, so Teichmanis in einer Erklärung. „Unsere Kirche mit ihren Eigenheiten, ihren vielfältigen hochinteressanten Aufgaben und Herausforderungen, vor allem aber ihren Menschen ist mir in den vergangenen fünf Jahren ans Herz gewachsen. Ich bin gerne hier und erfülle meine sehr weit gefächerten und abwechslungsreichen Aufgaben aus innerer Überzeugung und mit viel Herzblut.“ In den letzten Monaten sei ihr jedoch sehr klar geworden, dass sie die Rahmenbedingungen ihrer familiären Situation so nicht fortsetzen wolle. Die sehr weite Entfernung zwischen den Stätten der Berufstätigkeit ihres Mannes, der als Rechtsanwalt in Lörrach in Süddeutschland arbeitet, und ihrer eigenen im äußersten Nordwesten Deutschlands verlange nach Veränderung. Zu der Entscheidung habe insbesondere die Corona-Pandemie beigetragen, die nochmals sehr deutlich gemacht habe, dass Gesundheit wie auch längere Reisen nicht selbstverständlich seien. „Deshalb freue ich mich darauf, wieder mit meinem Mann zusammenzuleben und den Alltag gemeinsam zu gestalten“, so Teichmanis.

In den letzten Jahren sei vieles im Aufgabenbereich Recht, Finanzen und Verwaltung der oldenburgischen Kirche zum Guten weiterentwickelt worden, so Teichmanis. Vor allem freue sie sich, dass sie die Gemeinsame Kirchenverwaltung mit ihrem Leiter Dr. David Kleinhans in guten Händen wisse. Sie sei überzeugt, dass alle Schritte der Veränderung, die in den Kirchengemeinden ebenso wie in der Verwaltung noch zu gehen seien, gut unterstützt würden.

Bischof Thomas Adomeit betonte in einer ersten Reaktion, dass er für die persönliche Entscheidung von Oberkirchenrätin Dr. Teichmanis „einen großen Respekt empfinde“. Adomeit dankte Teichmanis im Namen der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg „für ihren treuen Dienst zum Wohle der oldenburgischen Kirche in den letzten fünf Jahren. Für Ihren weiteren Lebensweg – persönlich und beruflich – wünsche ich ihr von Herzen Gottes Segen.“

Die oldenburgische Kirche befinde sich „im Moment auf einem guten Weg. Die gegenwärtige und zukünftige Sicherung der Handlungsfähigkeit unserer Kirche ist – auch unter Corona-Bedingungen – in den verschiedenen Bereichen gelingend.“ An diesem gemeinsamen Kraftakt habe Oberkirchenrätin Teichmanis großen Anteil, so Adomeit. Zudem habe die bisherige Zusammenarbeit mit Susanne Teichmanis „in der Verantwortung für unsere Kirche Freude gemacht, gerne hätte das noch junge Miteinander im Kollegium und im Gemeinsamen Kirchenausschuss mit ihr gemeinsam noch weiter wachsen können!“

Für die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg steht laut Adomeit nun die Neuwahl eines juristischen Oberkirchenrates / einer juristischen Oberkirchenrätin an. Der Wahlvorbereitungsausschuss der Synode werde diese Aufgabe sicher bald angehen können. Er hoffe, dass eine Neuwahl durch die Synodalen der oldenburgischen Kirche noch vor dem Sommer im kommenden Jahr möglich sein werde. 

Ein Termin für einen Gottesdienst zur Verabschiedung von Oberkirchenrätin Dr. Suanne Teichmanis werde zeitnah festgelegt, so Adomeit.

Als Leiterin des Dezernates II „Recht und Finanzen“ im Ev.-luth. Oberkirchenrat in Oldenburg ist Oberkirchenrätin Teichmanis unter anderem zuständig für die Arbeitsbereiche Recht und Betriebswirtschaft sowie die Gemeinsame Kirchenverwaltung.

Dr. Susanne Teichmanis war von 2007 bis 2016 Oberkirchenrätin der Evangelischen Landeskirche in Baden und als Mitglied der Kirchenleitung verantwortlich für die Bereiche Recht und Rechnungsprüfung. Zuvor war Teichmanis Richterin am Landgericht Saarbrücken und Rechtsanwältin in einer süddeutschen Wirtschaftskanzlei. Während ihres Jurastudiums in Saarbrücken war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin und schloss ihre juristische Ausbildung mit einer konzernrechtlichen Promotion an der Universität des Saarlandes ab.

Neben dem Bischof, der Synode und dem Gemeinsamen Kirchenausschuss leitet und verwaltet der Oberkirchenrat als Kollegialorgan die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg. Der in drei Dezernate gegliederte Oberkirchenrat ist die oberste Dienst- und Verwaltungsbehörde der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg. Zur oldenburgischen Kirche gehören 116 Kirchengemeinden gegliedert in sechs Kirchenkreise mit insgesamt rund 398.000 Gemeindegliedern (Stand 31.12.2019).

Presseinformation der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg