"Null-Toleranz-Strategie" bei Missbrauch

Nachricht 06. Juli 2020

Hannover/Hittfeld (epd). Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers hat im Juni einen neuen Grundsätze-Katalog beschlossen, um gegen Fälle von sexualisierter Gewalt in der Kirche vorzugehen. Damit erweiterte sie ihre bereits seit zehn Jahren bestehenden Regelungen. Es gelte weiter eine "Null-Toleranz-Strategie", sagte Oberlandeskirchenrat Rainer Mainusch am Montag dem Evangelischen Pressedienst (epd): "Wer in diesem Bereich Grenzen überschreitet, kann in der Kirche weder beruflich noch ehrenamtlich tätig sein. Wir werden mit aller Konsequenz verhindern, dass es in Zukunft in der Kirche zu weiteren Fällen kommt."

In den evangelischen Kirchen in Niedersachsen sind laut Mainusch aus der Zeit von 1945 bis heute rund 140 Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen bekannt. Allein in der hannoverschen Landeskirche, der größten unter ihnen, sind es 123. Fast 90 Prozent der Fälle betrafen Heimkinder, also Kinder und Jugendliche, die bis Ende der 1970er Jahre im Rahmen der "Fürsorgeerziehung" in Einrichtungen der Diakonie untergebracht waren.

Doch auch Pastoren, Diakone, Erzieher und Musiker aus Kirchengemeinden gehörten zu den Tätern. Die Amtsträger hätten sich einer "gezielten Ausnutzung und Manipulation von Obhutsverhältnissen" schuldig gemacht, betonte Mainusch. In früheren Jahrzehnten habe außerdem die sehr starke öffentliche Autoritätsstellung von Pfarrern wesentlich dazu beigetragen, dass viele von sexuellem Missbrauch betroffene Menschen nicht den Mut gehabt hätten, ihren Fall offenzulegen.

Soweit die Kirchenleitung davon wusste, seien die Täter seit 1998 aus dem Dienst entfernt worden. Am Montag war der Fall eines 2013 verstorbenen Pastors aus der Gemeinde Rosengarten bei Hamburg bekanntgeworden, der seit 1987 über viele Jahre eine frühere Konfirmandin sexuell missbraucht hatte.

Die neuen "Grundsätze für die Prävention, Intervention, Hilfe und Aufarbeitung in Fällen sexualisierter Gewalt" nehmen eine 2019 erlassene Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) auf. Sie beschreiben die Eckpunkte des landeskirchlichen Präventionskonzepts. Es sieht für alle beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, und für alle Leitungspersonen verpflichtende Fortbildungen zum Thema sexualisierte Gewalt vor.

Anschuldigungen und Verdachtsmomenten in konkreten Fällen sexualisierter Gewalt ist nach den Grundsätzen "unverzüglich und konsequent" nachzugehen. Die Landeskirche verpflichtet sich dabei, eng mit den staatlichen Strafverfolgungsbehörden zusammenzuarbeiten.

Gleichzeitig will die Kirche die von Missbrauch betroffenen Menschen bei der individuellen Aufarbeitung sexualisierter Gewalt unterstützen, etwa durch Beratung auch in nichtkirchlichen Einrichtungen, durch die Mitfinanzierung von Therapien und durch "Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids", die seit 2012 gezahlt werden.

Mainusch rief weitere Betroffene auf, sich bei den kirchlichen Ansprechstellen oder anderen Beratungseinrichtungen zu melden: "Wir wollen Sie ermutigen, das offenzulegen." Der Dialog mit Betroffenen sei wichtig, um deren Anliegen aufzunehmen und die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt laufend fortzuentwickeln.

Michael Grau, epd