Kirchen in Niedersachsen übernehmen das TV-L Ergebnis

Nachricht 17. Dezember 2019
Thomas Müller, Sprecher der Arbeitnehmerseite und Annekatrin Herzog, Sprecherin der Arbeitgeberseite am Donnerstag (12.12.19) im Landeskirchenamt in Hannover. Foto: Cordula Paul

Die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK) hat das Tarifergebnis des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) übernommen. Nach der Tarifeinigung im März dieses Jahres und der endgültigen Veröffentlichung des Vertragstextes im September hat die ADK jetzt beschlossen, dass dieses Tarifergebnis auch für die  privatrechtlich Beschäftigten im Bereich der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig, der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg gelten soll.

Die Entgelterhöhung von 3,2 Prozent gilt rückwirkend ab 1. Januar 2019 und wurde bereits im Vorgriff auf den ADK-Beschluss vom 12. Dezember 2019 an die Beschäftigten ausbezahlt. Weitere Entgelterhöhungen greifen zeitlich gestaffelt ab 1. Januar 2020 (3,2 %) und 1. Januar 2021 (1,4 %). Die Laufzeit dieses Tarifabschlusses endet am 30. September 2021. Weitere Ergebnisse sind die Erhöhung der Ausbildungs- und Praktikantenentgelte, die Erhöhung der Garantiebeträge bei einer Höhergruppierung  auf 100 Euro bzw. auf 180 Euro sowie zahlreiche strukturelle Verbesserungen in der Entgeltordnung. Die Jahressonderzahlung für die Jahre 2019 bis 2022 wird auf der Grundlage der Entgelte aus 2018 festgeschrieben.

Annekatrin Herzog, Sprecherin der Arbeitgeberseite und Thomas Müller, Sprecher der Arbeitnehmerseite, sagen: „Mit der Übernahme des Tarifergebnisses haben wir die Grundlage für die Entgelterhöhungen der kommenden beiden Jahre gelegt. Uns war wichtig, dies noch vor dem Jahreswechsel zu beschließen.“

In der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) werden die Arbeitsbedingungen für ca. 35.000 Beschäftigte der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig, der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg festgelegt. Die Kommission besteht zur Hälfte aus Vertretern der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und zur Hälfte aus Vertretern der kirchlichen Arbeitgeber.

Pressemitteilung der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, 17.12.2019