Gemeinsame Erklärung der Glaubensgemeinschaften und der Landesregierung

Nachricht 30. April 2020

Die Niedersächsische Landesregierung und die Vertreter der großen Glaubensgemeinschaften in Niedersachsen danken allen Gläubigen in unserem Land für die Geduld und das Verständnis in den letzten Wochen.

Das zunächst auch in Niedersachsen intensive Infektionsgeschehen hat es unausweichlich gemacht, zunächst auch auf alle Versammlungen in Gotteshäusern konsequent zu verzich-ten. Es ist uns bewusst, dass dieser Verzicht für viele gläubige Menschen in Niedersachsen, insbesondere während der religiösen Feiertage, eine Belastung war.

Die in Niedersachsen aktuell moderaten Infektionszahlen ermöglichen nun eine langsame Öffnung der Gotteshäuser. Dies muss jedoch auch weiterhin mit großer Vorsicht und Um-sicht geschehen.

Versammlungen in zum Gottesdienst und zur Religionsausübung gewidmeten Räumen zur Ausübung der religiösen Handlungen sollen ab dem 7. Mai 2020 in Niedersachsen wieder möglich sein.

In einem Austausch mit Ministerpräsident Stephan Weil haben sich die Vertreterinnen und Vertreter der großen niedersächsischen Religionsgemeinschaften selbst unter anderem zu folgenden Maßgaben verpflichtet.

Diese entsprechen den auf der Bundesebene getroffenen Vereinbarungen:

  • Der Zugang zu den Gottesdiensten wird zahlenmäßig begrenzt, je nach Größe des Raumes. Es sollen mindestens 10 m2 für jeden Gläubigen zur Verfügung stehen.
  • Ein Abstand von mindestens 1,5 Metern ist stets zu wahren, auch in den Eingangsbereichen. Soweit möglich, wird dies den Gläubigen mit Markierungen und/oder Bestuhlungen erleichtert.
  • Familien und Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, können zusammensitzen, soweit dies organisatorisch möglich ist.
  • Auf gemeinschaftlichen Gesang der Gläubigen wird möglichst verzichtet oder auf das Notwendigste begrenzt.
  • Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung wird empfohlen.
  • Auf das gemeinsame Nutzen von Kelchen, Wasserbecken o.ä. wird verzichtet.
  • Freiluftgottesdienste sind bei Einhaltung der Hygiene- und Abstandgebote zulässig.
  • Die Gemeinden werden gebeten, eine regelmäßige Reinigung von Türklinken, Geländern etc. vorzunehmen.

 

Hannover, den 30. April 2020, Pressestelle der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen