Umgang mit dem Corona-Virus im kirchlichen Leben

Nachricht 12. März 2020

Handlungsempfehlungen der Landeskirche Hannovers zur Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2)

Gegenwärtig verändert sich die Risikoeinschätzung angesichts des sich weiter ausbreitenden Coronavirus täglich. Deshalb können wir nur Handlungsempfehlungen aussprechen, die sich auf den jetzigen Stand beziehen. Wir aktualisieren jedoch diese Webseite kontinuierlich. Bitte informieren Sie sich hier in der kommenden Zeit.

Grundsätzlich gelten für alle Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Einrichtungen die Vorgaben und die Empfehlungen der staatlichen und kommunalen Behörden.

Konkrete Entscheidungen treffen Pfarramt und Kirchenvorstand, Kirchenkreisvorstand und die Leitungen der Einrichtungen. 

Für uns als Kirche gilt in dieser Situation:

Für uns als Kirche gilt in dieser Situation:

  • wir tragen Verantwortung für die Menschen, die uns anvertraut sind,
  • wir sind aufgerufen zur Fürbitte, besonders für die Kranken und alle, die in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Dienst tun,
  • wir tun das uns Mögliche, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.

Gottesdienste

Zum jetzigen Zeitpunkt sehen wir keine Veranlassung, die sonntäglichen Gottesdienste generell abzusagen. Wenn Sie jedoch einen Gottesdienst planen, bei dem mit einer vollen Kirche zu rechnen ist, empfehlen wir eine Verschiebung. Bei einem ausreichenden Sitzabstand ist eine volle Kirche bereits bei einem Drittel der vorhandenen Sitzplätze erreicht. Ggf. kann es sinnvoll sein, aus der Winterkirche im engen Gemeindehaus zurück in die Kirche zu ziehen.

Nach unserer Kirchenverfassung (Artikel 23 Absatz 3) ist das Pfarramt gemeinsam mit dem Kirchenvorstand für Gottesdienste und Kasualien zuständig. Darum sollten alle Entscheidungen in den anstehenden Fragen möglichst einvernehmlich getroffen werden. Beschlüsse über regelmäßige Verlegung oder das Ausfallen von Gottesdiensten sind mit der Superintendentin oder dem Superintendenten abzustimmen. 

Unsere weiteren Empfehlungen:

Die Mitwirkenden im Gottesdienst machen durch ihr Verhalten und Agieren deutlich, dass Herzlichkeit und Freundlichkeit auch ohne Berührung zum Ausdruck gebracht werden können. Bei der Gottesdienstgestaltung wird die enge Interaktion von Mitwirkenden und Besuchern vermieden.

Menschen, die Krankheitssymptome aufweisen, werden gebeten, nicht an den Gottesdiensten teilzunehmen, um andere nicht zu gefährden. Menschen mit Risikofaktoren, gerade ältere, werden sich vermutlich von sich aus entscheiden, momentan nicht an Gottesdiensten teilzunehmen. Weisen Sie gezielt auf die Möglichkeit hin, bei den Übertragungen in Rundfunk und Fernsehen einen Gottesdienst mitzufeiern.

Für Gottesdienste in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Gefängnissen gelten zusätzlich die Vorschriften und Vorgaben der jeweiligen Einrichtungen. Sie sind strikt einzuhalten.

Taufen und Trauungen

Bei separaten Taufgottesdiensten und bei Trauungen ist der Kreis der teilnehmenden Menschen in der Regel überschaubar und abgrenzbar.

Unsere Empfehlungen:

Besprechen Sie mit den Familien, ob diese Gottesdienste stattfinden können. Ebenso, welche Schritte unternommen werden, um ein Infektionsrisiko dann so gering wie möglich zu halten. 

Wenn ein solcher Gottesdienst stattfindet, muss die Möglichkeit der Handhygiene vorhanden sein. Körperkontakte sollten vermieden werden. Berührungen beim Segen eines Kindes oder eines Paares müssen nicht unterbleiben, wenn die Pastorin oder der Pastor vorher die Hände desinfiziert hat und dieses auch den Beteiligten mitteilt.

Wir empfehlen bei solchen Kasualgottesdiensten, bei denen Menschen aus unterschiedlichen Orten und Regionen zusammenkommen, in Absprache mit den Familien zu dokumentieren, wer teilgenommen hat. Das ist hilfreich, wenn Infektionsketten identifiziert werden müssen.

Konfirmationen

Die Feier der Konfirmation ist für die Konfirmandinnen und Konfirmanden und auch für unsere Gemeinden ein wichtiger Termin. Bei den Planungen der Familien hat dieses Fest einen langen Vorlauf. Aber:  Die Gottesdienste zur Konfirmation, vielfach auch mit Abendmahlsgottesdienst am Vorabend, sind sehr gut besuchte Gottesdienste, alle Plätze in der Kirche belegt und es herrscht häufig eine große Enge im Kirchraum. Das alles führt zu einem signifikant erhöhten Infektionsrisiko.

Wir empfehlen daher, die Konfirmationen in den Sommer oder die Zeit nach den Sommerferien zu verschieben. Die Pfarrämter mögen sehr bald Kontakt zu den Familien aufnehmen, um sie gegebenenfalls per E-Mail an dieser Entscheidung zu beteiligen.

Eine Alternative könnte es sein, die kirchliche Feier nur mit den engsten Familienangehörigen durchzuführen. Auch in diesem Fall empfiehlt sich eine namentliche Erfassung derer, die am Gottesdienst teilnehmen.

Abendmahl

Die Verkündigung des Wortes Gottes geschieht in Wort und Sakrament. Wortverkündigung und Sakrament sind unterschiedliche Weisen, in denen das Evangelium verkündigt wird. In beiden kommt das ganze Wort Gottes zu uns Menschen. Darum ist die Feier des Abendmahls für Verkündigung und Feier des Gottesdienstes nicht unabdingbar und es kann ausnahmsweise auch Zeiten geben, in denen das Abendmahl nicht gefeiert wird.

Wenn Sie sich entscheiden, das Abendmahl zu feiern, geschieht dies unter strikter Beachtung hygienischer Vorgaben. Das bedeutet im Einzelnen:

  • die Austeilenden desinfizieren unmittelbar vor der Austeilung gut sichtbar ihre Hände;
  • die Elemente werden ausgeteilt und nicht unter den Kommunikantinnen und Kommunikanten weitergereicht;
  • es werden nur Oblaten, kein geschnittenes Brot gereicht;
  • auf den Gemeinschaftskelch wird verzichtet und es werden Einzelkelche verwandt; dafür können in einer Übergangszeit auch gewöhnliche Trinkgefäße genutzt werden. Sie sind vorher sehr gründlich zu reinigen und werden im Gottesdienst nur einmal benutzt;
  • der Leib Christi ist in ganzer Fülle sowohl im Brot als auch im Kelch gegenwärtig; darum ist es in dieser besonderen Situation auch möglich, das Mahl nur mit dem Element des Brotes zu feiern. Bei den Einsetzungsworten bleiben wir bei dem traditionellen Text, der beide Elemente aufnimmt. Bei der Austeilung sollten dann aber alle, auch die Austeilenden, auf den Kelch verzichten;
  • auf Körperkontakte beim Friedensgruß und bei der Entlassung aus dem Kreis der Kommunikationen wird verzichtet.

Konfirmanden- und Jugendfreizeiten

Geplante Freizeiten haben einen langen Vorlauf. Eine Absage ist mit Ausfall- und Stornokosten verbunden und muss daher gut überlegt werden. Bei Freizeiten sind jedoch in der Regel viele Menschen auf engem Raum zusammen und das Infektionsrisiko deshalb hoch. 

Unsere Empfehlungen:

  • Trotz der Probleme, die durch eine Absage einer Freizeit entstehen, empfehlen wir in den kommenden Wochen und Monaten keine Freizeiten durchzuführen. Das Landesjugendpfarramt hat für eine sorgfältige Prüfung eine Checkliste erstellt.
  • Wenn sich die Lage wieder normalisiert hat werden die Kirchengemeinden, Kirchenkreise sowie die Landeskirche zu prüfen haben, ob einzelne Träger übermäßig belastet waren und ob ggf. nach einem solidarischen Ausgleich gesucht werden muss.

> Landesjugendpfarramt: Hinweis im Zusammenhang mit dem Corona-Virus und Maßnahmen der Evangelischen Jugend in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

> Information des Niedersächsischen Kultusministeriums: Zwingende Absage von Schulfahrten in Corona-Risikogebiete

Kirchliche Großveranstaltungen und Konzerte

Für alle Großveranstaltungen, größere Tagungen und Konzerte, die bis Ende Mai geplant sind, empfehlen wir eine Verschiebung oder Absage.

Es gilt darüber hinaus der von der Bundesregierung beschlossene Kriterienkatalog des RKI. Das Land Niedersachsen hat Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ab 1.000 Personen offiziell untersagt. Es ist davon auszugehen, dass diese Zahl zukünftig noch weiter reduziert wird. Die behördliche Anweisung für eine Absage erlässt die zuständige Kommune bzw. das zuständige Gesundheitsamt, diese gilt dann auch für kirchliche Veranstaltungen.

Kindertagesstätten und Schulen

Für Kindertagesstätten und Schulen gelten die Anweisungen staatlicher Behörden (besonders der Gesundheitsämter). Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten der Diakonie Niedersachsen: 

www.diakonie-in-niedersachsen.de

Dienstreisen, Besprechungen und Konferenzen, Chorproben u.a.

Grundsätzlich empfehlen wir allen hauptamtlich und ehrenamtlich Mitarbeitenden einen weitgehenden Verzicht auf Dienstreisen. Bei hauptamtlichen Mitarbeitenden ist die Entscheidung in Absprache mit der oder dem Vorgesetzten zu treffen.   

Notwendige Besprechungen sollten nach Möglichkeit als Telefonkonferenz oder im schriftlichen Umlaufverfahren durchgeführt werden. Mit Blick auf die Rolle als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und die Gefahr der weiträumigen Ausbreitung ist auch zu prüfen, ob Sitzungen und Konferenzen auf Kirchenkreisebene oder landeskirchlicher Ebene zwingend durchgeführt werden müssen.

Gleiches gilt für die Probentermine von Chören, Gemeindegruppen und -kreisen. Auch hier ist zu überlegen, ob diese nicht für eine Zeit ausgesetzt werden können.

Tipp: Die Landeskirche bietet unter der Adresse https://www.konferenz-e.de ein System zur Durchführung von datengeschützten Videokonferenzen an.  Anleitung: https://hilfe.konferenz-e.de