Kirchen dringen bei Ladenöffnung auf Erhaltung des Sonntagsschutzes

Nachricht 30. Juli 2018
Die Bevollmächtigte der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen Oberlandeskirchenrätin Dr. Kerstin Gäfgen-Track warnt vor einer Aushöhlung des Sonntagsschutzes. Bild: Landeskirche

Hannover (epd). Im Streit um die Ladenöffnungszeiten in Niedersachsen dringen die evangelischen Kirchen auf eine möglichst weitgehende Erhaltung des arbeitsfreien Sonntags. Der von der rot-schwarzen Landesregierung geplante neue Gesetzentwurf zur Sonntagsöffnung von Geschäften dürfe nicht dazu führen, "dass in diesem Zuge der Schutz des Sonntags weitere Löcher wie ein Schweizer Käse bekommt", sagte die Bevollmächtigte der Kirchen-Konföderation, Kerstin Gäfgen-Track, am Freitag dem Evangelischen Pressedienst (epd). "Wir sollten uns den Reiz des Sonntags nicht nehmen lassen", bekräftigte die Oberlandeskirchenrätin.

Sozialministerin Carola Reimann (SPD) hatte angekündigt, dem Kabinett im August einen Gesetzentwurf zur Sonntagsöffnung vorzulegen, um Rechtssicherheit zu schaffen. Verwaltungsgerichte hatten in den vergangenen Jahren immer wieder verkaufsoffene Sonntage in Niedersachsen gestoppt. Die Industrie- und Handelskammern drängten die Landesregierung deswegen, mit einer Gesetzesnovelle mehr Planungssicherheit zu schaffen. Die FDP erhöhte mit einem eigenen Gesetzentwurf den Druck auf die Landesregierung von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD). Auch die Bäcker forderten längere Öffnungszeiten am Sonntag.

Gäfgen-Track nannte den Wunsch der Städte und Kommunen nach Rechtssicherheit "verständlich". Sie wandte sich allerdings strikt dagegen, Einkaufen zum Freizeit-Event zu erklären. "Was für ein Armutszeugnis würden wir uns als einzelne und als Gesellschaft ausstellen, wenn uns zur Freizeitgestaltung vor allem das Einkaufen einfällt", kritisierte sie. Wenn immer mehr Geschäfte am Sonntag öffneten und immer mehr Menschen sonntags arbeiten müssten, wäre "der Reiz des Sonntags dahin, weil der Sonntag am Ende Alltag sein wird".

Die Industrie- und Handelskammern hatten bemängelt, viele Kommunen trauten sich aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen gar nicht mehr, Genehmigungen für Sonntagsöffnungen zu erteilen. Das derzeitige Gesetz erlaubt in den meisten Kommunen vier verkaufsoffene Sonntage. Strittig ist unter anderem, ob dies für eine Kommune als ganzes oder auch für Stadt- oder Ortsteile gelten soll.

Das neue Gesetz über die Ladenöffnungszeiten ist bereits im Koalitionsvertrag von SPD und CDU vereinbart: "Ausdrückliches Ziel ist es, die Sonntagsöffnungszeiten nicht auszuweiten", heißt es dort. Sozialministerin Reimann betonte: "Mir ist wichtig, dass die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Sonntagsschutz unbedingt gewahrt bleiben."

epd - lnb mig jlk​