Reformationstag als gesetzlicher Feiertag

Nachricht 01. Juni 2018

Für den Reformationstag als gesetzlichen Feiertag plädierten in ausführlichen Stellungnahmen bei einer Anhörung vor dem Innenausschuss des niedersächsischen Landtags am Donnerstag, 31. Mai 2018

- der Ratsvorsitzende der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, Landesbischof Ralf Meister, Hannover, 

- Kirchenpräsident Dr. Martin Heimbucher, Evangelisch-reformierte Kirche,

- die Vorsitzende der Internationalen Bonhoeffer-Gesellschaft, Deutschsprachige Sektion, vertreten Prof. Dr. Christiane Tietz. 

Der Reformationstag stehe auch für eine grundlegende Notwendigkeit für Reformen, eröffnete Kirchenpräsident Heimbucher die Beiträge aus evangelischer Sicht. „Jede Institution, sei sie kirchlich, sei sie weltlich, braucht Reform“. Der Reformationstag als ein Tag mit kirchlichen Wurzeln sei hervorragend anschlussfähig in alle gesellschaftlichen Bereiche. Der Tag mache deutlich, dass alle Institutionen für den Menschen da seien und nicht umgekehrt.
Doch die  Folgen der „Reform“ im 16. Jahrhundert brachten nicht nur Gutes, sondern grausame, kriegerische Auseinandersetzungen, und Martin Luthers Judenhass fand zur Zeit des Nationalsozialismus regen Beifall. Die Theologie-Professorin Tietz zog daraus die Konsequenz: Der Reformationstag der Gegenwart „könnte ein Feiertag sein, an dem man über die Leistungen wie Gefahren von Religion nachdenkt, auch allgemein über menschliches Gelingen und Scheitern und über die Komplexität geschichtlicher Prozesse“. Mit einem Bonhoeffer-Zitat ermunterte sie, den Feiertag zu gestalten: „Die letzte verantwortliche Frage ist nicht, wie ich mich heroisch aus der Affäre ziehe, sondern wie eine kommende Generation weiterleben kann.“
„Unsere Gesellschaft lebt vom zivilgesellschaftlichen Engagement vieler“, betonte Landesbischof Meister und nannte den Beitrag, den die evangelischen Kirchen zur Gestaltung leisten könnten, würde der Reformationstag bleibend zum Feiertag in Niedersachsen. „Als größte Religionsgemeinschaft mit mehr als 2050 lebendigen Sozialgemeinschaften, den Kirchengemeinden“ würden sie „vielfältig und vermutlich mit einer neuen, breiteren Perspektive als bisher Gottesdienste und andere Veranstaltungen“ durchführen – möglichst in Kooperation „mit den anderen Religionsgemeinschaften sowie staatlichen und anderen gesellschaftlichen Einrichtungen“.

Die Redebeiträge zum Nachlesen s.r