Kirchenasyl ist ureigenes Handeln der Kirche

Nachricht 29. August 2018

Erklärung zum Kirchenasyl

Der Vorsitzende des Rates der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, Landesbischof Ralf Meister, sagt zur aktuellen Diskussion um das Kirchenasyl:

Wir betrachten die Gewährung von Kirchenasyl als ureigenes Handeln der Kirche und gehen damit sehr sorgfältig und sensibel um. Die Kirchengemeinden schaffen mit dem Kirchenasyl einen besonderen Schutzraum für von Krieg und Verfolgung bedrohte Menschen und setzen sich sehr gründlich und kritisch mit der Situation der Flüchtlinge auseinander. Die aktuellen Diskussionen um das Kirchenasyl dürfen dieses nicht in Frage stellen. Sie sind unseres Erachtens vor allem ein Hinweis darauf, dass die so genannte Dublin-Regelung dringend reformiert werden muss. Denn die gegenwärtige Praxis und die Weigerung vieler Staaten Flüchtlinge aufzunehmen, beschädigen den humanitären Grundkonsens, auf den Europa baut.

Die evangelischen Kirchen in Niedersachsen haben vor kurzem ihre Kirchengemeinden über die aktuellen Regelungen im Blick auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) informiert. Sie haben darum gebeten, dieses Instrument weiterhin sorgfältig zu handhaben und die Beratung der Fachleute in den Kirchen in Anspruch zu nehmen. Für uns kann und soll das Kirchenasyl in besonderen Fällen einen Aufschub für weitere Klärungen des jeweiligen Einzelfalls gewähren und wendet sich daher nicht gegen den Rechtsstaat.

Pressemitteilung der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, 29.8.2018