Debatte um Sonntagsöffnung: Landesregierung will sonntägliche Flohmärkte erhalten

Nachricht 19. April 2018
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Hannover. In Niedersachsen sollen auch künftig Floh- und Trödelmärkte an Sonn- und Feiertagen möglich sein. Vertreter aller Parteien sprachen sich am Mittwoch im Landtag in Hannover für den Erhalt gewerblich organisierter Sonntagsflohmärkte als Kulturgut und beliebtes Familienevent aus. Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) betonte, er halte eine Gesetzesänderung für überflüssig. Wenn der mehrheitlich politische Wille bestehe, gewerbliche Flohmärkte mit überwiegend privaten Anbietern über Einzelfälle hinaus zuzulassen, so sei dies mit einer Ergänzung des Feiertagsgesetzes möglich. Der Verkauf von Neuwaren müsse allerdings weitgehend ausgeschossen werden. Die niedersächsischen Kirchen sprachen sich strikt gegen eine Gesetzesänderung aus.

Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hatte im vergangenen Jahr mit Verweis auf den Sonn- und Feiertagsschutz gewerbliche Floh- und Trödelmärkte an Sonntagen verboten. Ausschlaggebend dafür war aus Sicht der Richter das überwiegend wirtschaftlich ausgerichtete Interesse der Märkte. Nach Angaben der FDP sind potenziell rund 5.000 Sonntagsflohmärkte in Niedersachsen betroffen. Wohltätige Flohmärkte, etwa für Kinderkleidung in Kirchengemeinden, sind von dem Verbot ausgenommen.

Im Landtag hieß es, der allgemeine Sonn- und Feiertagsschutz dürfe nicht durch als Flohmärkte getarnte Verkaufsveranstaltungen unterlaufen werden. Der CDU-Abgeordnete Sebastian Lechner kündigte Regelungen an, die Verkaufsschauen von Unternehmen unter dem Deckmantel von Flohmärkten verhindern sollen. Dazu solle ein Verbot des Verkaufs von Neuwaren gehören. Außerdem sollten die Märkte nur noch alle vier Wochen stattfinden.

Die Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP) und Christian Meyer (Grüne) hoben die besondere Bedeutung der Märkte als Familienerlebnis hervor. Außerdem seien die Märkte nachhaltig und ökologisch sinnvoll, da viele Alltagsgegenstände so wiederverwendet werden könnten. Gerade Kinderkleidung und Spielzeug müssten häufig ausgetauscht werden, obwohl sie noch in einem sehr guten Zustand seien. Meyer verwies auch auf eine Online-Petition zum Erhalt der Märkte. Sie sei mittlerweile 22.500 Mal unterzeichnet worden.

Die evangelische und die katholische Kirche befürchten unterdessen, dass mit einem neuen Feiertagsgesetz für gewerbliche Flohmärkte, wie es die FDP in einem Gesetzentwurf eingebracht hatte, der Sonntagsschutz ausgehöhlt werden könnte. "Nicht gewerbliche Flohmärkte als Treffpunkt und mit nicht gewerblichen Anbietern stellen wir nicht infrage, sie haben einen anderen Charakter als gewerbliche Floh- und Trödelmärkte", heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der Konföderation evangelischer Kirchen und des katholischen Büros Niedersachsen.

epd-Landesdienst Niedersachsen-Bremen