Einigung auf Lohnerhöhung

Nachricht 08. Juni 2016
Lehmann_Dr626
Oberkirchenrat Dr. Jens Lehmann: "Diese Einigung erhöht die Attraktivität der Arbeitsplätze in den kirchlichen Kindertagesstätten".

Einigung bei Tarifverhandlungen in der ADK

In der Sitzung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) am Donnerstag, dem 9. Juni 2016, haben sich die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite geeinigt und Folgendes beschlossen: Die Lohnerhöhung von 2,3 Prozent, mindestens jedoch 75 Euro, kommt rückwirkend zum 1.3.2016 in den Kirchen Hannover, Braunschweig und Oldenburg zur Auszahlung. Darüber hinaus werden die Erzieherinnen und Erzieher in kirchlichen Kindertagesstätten zum 1. Januar 2017 den Mitarbeitenden in den Kommunen tariflich gleichgestellt. Ebenfalls zum 1. Januar 2017 werden sich die Mitarbeitenden an den Beiträgen zur Zusatzversorgung mit 0,4 Prozent ihres Entgelts beteiligen. Das entspricht der Regelung in der Diakonie.

Jens Lehmann, Sprecher der Arbeitgeberseite und Thomas Müller, Sprecher der Arbeitnehmerseite, sagen: „Diese Einigung ist für beide Seiten ein Durchbruch in den monatelangen Verhandlungen. Sie erhöht die Attraktivität der Arbeitsplätze in den kirchlichen Kindertagesstätten und stärkt ihre Konkurrenzfähigkeit.“ Jens Lehmann ergänzt: „Die Eigenbeteiligung ist ein wichtiger Baustein für den Erhalt der kirchlichen Zusatzversorgung.“

In der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) werden die Arbeitsbedingungen für ca. 35.000 Beschäftigte der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig, der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg festgelegt. Die Kommission besteht zur Hälfte aus Vertretern der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und zur Hälfte aus Vertretern der kirchlichen Arbeitgeber.

Pressemeldung der Konföderation, Hannover, 9.6.2016

Kontakt

Pressesprecher der Konföderation