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Der Rechtshof

Der Rechtshof der Konföderation

Der Rechtshof der Konföderation ist seit dem 1. Januar 1974 das gemeinsame Verfassungs- und Verwaltungsgericht der Konföderation und ihrer lutherischen Kirchen. Mit Inkrafttreten des Disziplinargesetzes der EKD zum 1. Juli 2010 ist die ehemalige gemeinsame Disziplinarkammer der Landeskirchen von Hannover und Braunschweig, die auch für Schaumburg-Lippe zuständig war, unter Einbeziehung der Kirche in Oldenburg als Kammer für Disziplinarsachen beim Rechtshof der Konföderation angesiedelt worden. Rechtsgrundlage für die Arbeit des Rechtshofs ist die konföderierte Rechtshofordnung, die der staatlichen Verwaltungsgerichtsordnung nachgebildet ist und auch ergänzend auf diese verweist.

Präsident ist seit dem 01.03.2023 Herr Martin Goos, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Hannover.
Vizepräsident des Rechtshofs ist Herr Dr. Stephan Struß, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Braunschweig.

Die beiden Senate beim Rechtshof

Verwaltungssachen

Der beim Rechtshof gebildete Senat für Verwaltungssachen verhandelt und entscheidet regelmäßig unter dem Vorsitz des Präsidenten mit einer Besetzung von fünf Mitgliedern, von denen drei rechtskundig und zwei ordiniert sind.

Ihrem Klagegegenstand nach sind die im Senat für Verwaltungssachen anhängigen Verfahren insbesondere dem Pfarrdienstrecht, dem Kirchenbeamtenrecht und dem Recht der Kirchenkreise und Kirchengemeinden zuzuordnen.

Verfassungssachen

Im Senat für Verfassungssachen treten zu den in Verwaltungssachen tätigen Mitgliedern ein weiteres rechtskundiges Mitglied und ein ordiniertes Mitglied hinzu. Zu den Verfassungssachen zählen Fragen über die Auslegung des Konföderationsvertrages ebenso wie über die der jeweiligen Kirchenverfassungen. Außerdem gehören zu diesem Gebiet Anträge zur Vereinbarkeit kirchlicher Gesetze mit der Verfassung der beteiligten Kirche. Der Senat für Verfassungssachen tagt nur selten. Zuletzt wurde 2004 eine Verfassungssache entschieden.

Kontakt Rechtshof

Wichtiger Hinweis zum E-Mail-Kontakt:

Der Kommunikationsweg über E-Mail steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Per E-Mail können in gerichtlichen Verfahren weder Anträge noch Schriftsätze rechtswirksam eingereicht werden.

Wollen Sie einen Verfahrensantrag oder einen Schriftsatz übermitteln, ist für die - ggfs. fristwahrende - Wirksamkeit des Eingangs eine Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege zwingend erforderlich.

Geschäftsführung

Nele Nordhoff
Rote Reihe 6
30169 Hannover
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