Neue Tarifvereinbarung im kirchlichen Sozialdienst

Nachricht 12. Dezember 2017

Kirchlicher Sozialdienst bernimmt Bestimmungen des TVöD-SuE zum 1.1.2019

Hannover. Zum 1. Januar 2019 wird der gesamte Sozial- und Erziehungsdienst in die wesentlichen Bestimmungen des TVöD-SuE übergeleitet werden. Die Regelungen  des öffentlichen Dienstes zu den Entgelten, zur Jahressonderzahlung und zur wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden werden dann die derzeit geltenden Bestimmungen des Tarifvertrags des Landes Niedersachsen (TV-L) ersetzen.

Dies ist das Ergebnis eines langwierigen Schlichtungsverfahrens. Nachdem zum 1. Januar 2017 bereits weite Teile des Erziehungsdienstes in den TVöD-SuE übergeleitet wurden, forderten die Arbeitnehmervertreter in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission der konföderierten Kirchen in Niedersachsen (ADK) dieselben tariflichen Bestimmungen auch für den Sozialdienst. Mit den insgesamt höheren Tabellenentgelten nach TVöD-SuE soll dem Fachkräftemangel in dieser Berufsgruppe begegnet werden. Die Arbeitgeberseite in der ADK stimmte diesen Forderungen im Ergebnis zu, sie konnte eine Finanzierung der erheblich höheren Personalkosten nach dem SuE-Tarif jedoch erst ab dem Jahr 2019 zusagen. Letztlich verständigte sich die Schlichtungskommission mit großer Mehrheit auf eine Überleitung zum 1. Januar 2019.

In der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) werden die Arbeitsbedingungen für ca. 35.000 Beschäftigte der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig, der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg festgelegt. Die Kommission besteht zur Hälfte aus Vertretern der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und zur Hälfte aus Vertretern der kirchlichen Arbeitgeber. Für den Fall, dass sich die Mitglieder der ADK nicht einigen, ist anstelle von Arbeitskampfmaßnahmen (Streik und Aussperrung) ein Schlichtungsverfahren vorgesehen. Eine Schlichtungskommission, der zwei Schlichter vorsitzen, hat dann - unter Beachtung besonderer Verfahrensregeln - den Konflikt zu lösen.

Gemeinsamer Bericht über die ADK-Sondersitzung am 4. Dezember 2017