Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe

Schaumburg_Lippe_LKSL-Standard-rgb
Logo der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe

Das Gebiet der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe umfasst das bis 1946 bestehende Land Schaumburg-Lippe, das seinerzeit zur britischen Besatzungszone gehörte und dem Bundesland Niedersachsen eingegliedert wurde. Hier umfasste es zunächst noch die beiden Landkreise Bückeburg und Stadthagen, welche 1948 zum Landkreis Schaumburg-Lippe (Kreisstadt Stadthagen) vereinigt wurde. Bei der Kreisreform 1977 wurde dieser mit dem Landkreis Grafschaft Schaumburg (Sitz Rinteln) zum Landkreis Schaumburg (Kreisstadt Stadthagen) vereinigt. Das Gebiet der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe umfasst daher heute nur den nördlichen Teil des Landkreises Schaumburg ohne den Flecken Wiedensahl, aber mit den ehemals schaumburg-lippischen Ortschaften Steinhude und Großenheidorn, die inzwischen als Stadtteile von Wunstorf zur Region Hannover gehören. Außerdem gehört die Kirchengemeinde Frille zu dieser Landeskirche. Frille ist ein Ortsteil der Stadt Petershagen im nordrhein-westfälischen Kreis Minden-Lübbecke.

Die Geschichte der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe ist untrennbar mit der Geschichte des Landes Schaumburg-Lippe verbunden. Seit dem 12. Jahrhundert hatte sich ein Grafengeschlecht nach der Burg Schaumburg bei Rinteln benannt. Die Familie konnte alsbald ein kleines Herrschaftsgebiet aufbauen. Kirchlich gehörte das Gebiet zum Bistum Minden. Im Zeitalter der Reformation erklärte Graf Otto IV. von Schaumburg nach seiner Heirat mit Elisabeth Ursula von Braunschweig-Lüneburg, einer Tochter Ernst des Bekenners, am 5. Mai 1559 die Mecklenburgische Kirchenordnung von 1552 in der Grafschaft Schaumburg für allein gültig und berief Jakob Dammann in die Residenzstadt Stadthagen. So wurde die Grafschaft lutherisch. 1640 wurde die Grafschaft Schaumburg geteilt. Es entstand die zu Hessen, später zum Kurfürstentum Hessen Kassel bzw. zur preußische Provinz Hessen-Nassau gehörige (neue) Grafschaft Schaumburg mit Sitz in Rinteln und die zum reformierten Haus Lippe gehörige Grafschaft Schaumburg-Lippe mit Sitz Bückeburg, die 1807 zum „Fürstentum Schaumburg-Lippe“ aufstieg, nachdem Graf Georg-Wilhelm dem Rheinbund beigetreten war. 1815 trat das Fürstentum Schaumburg-Lippe dem Deutschen Bund bei und wurde nach 1871 ein Gliedstaat des Deutschen Reiches.

„Oberhaupt der Kirche“ war der jeweilige Regent des Fürstentums Schaumburg-Lippe als summus episcopus. Das reformierte Fürstenhaus änderte nichts am lutherischen Konfessionsstand der Landeskirche. Geistlicher Leiter war ein Superintendent, später Landessuperintendent. Einer ihrer berühmtesten war Johann Gottfried Herder, der 1771–1776 in Bückeburg wirkte.
Nach dem Ersten Weltkrieg wurde Schaumburg-Lippe 1918 Freistaat innerhalb der Weimarer Republik. Die Kirchenleitung wurde von der Synode wahrgenommen. An die Spitze der Landeskirche wurde ein Landessuperintendent gewählt.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Land Schaumburg-Lippe 1946 Bestandteil des Landes Niedersachsen. Die Landeskirche blieb jedoch selbständig und trat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sowie der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) bei. Der Landessuperintendent trägt seit 1949 den Titel Landesbischof. Die Kirchenverwaltung befand sich von Anfang an in Bückeburg.

An der Spitze der steht der Landesbischof (bis 1949 Landessuperintendent), der von der Landessynode gewählt wird. Mit der Vollendung seines 65. Lebensjahres tritt der Landesbischof in der Regel in den Ruhestand.

Quelle und weitere Infos

Landeskirchenamt

Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe
Bahnhofstraße 6
31675 Bückeburg
Tel.: 05722 960-0

Landesbischof

manzke
Dr. Karl-Hinrich Manzke
Bahnhofstraße 6
31675 Bückeburg