§ 219a des Strafgesetzbuches - Stellungnahme der Konföderation

§ 219a des Strafgesetzbuches - Stellungnahme der Konföderation vom 17. Mai 2018 zu den Drs. 18/27 sowie 18/31.
Zitat aus dem Abschnitt „Allgemeines“:
„Die Entschließungsanträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP wollen sicherstellen, „dass Frauen, die sich nach einer Schwangerschaftskonfliktberatung für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, schnell und unbürokratisch Ärztinnen und Ärzte finden, die einen solchen Eingriff vornehmen“ (Drucksache 18/27) bzw. dass sie ihr Recht, „sich sachlich über die Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruchs bei einer Ärztin oder einem Arzt ihrer Wahl zu informieren“, wahrnehmen können (Drucksache 18/31). Beide Anträge fordern die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für die Abschaffung des § 219 a StGB einzusetzen. Hiergegen sprechen wir uns als evangelische Kirchen in Niedersachsen ausdrücklich aus, wie dies auch der Ratsvorsitzende der EKD, Landesbischof Bedford-Strohm im Januar 2018 getan hat.“

Die vollständige Stellungnahme im PDF s.r​.